OK Jungs,
mal ein paar Fakten aus der Branche:
1. Kündigung ein Monat vor Ablauf des Vertrages; in der Regel ist bei der Kfz-Versicherung 1.1. des Jahres Hauptfälligkeit des Vertrages sowie Ablauf
2. Bei Beitragserhöhung Kündigung möglich bis 4 Wochen nach Kenntnisnahme der Erhöhung (meist durch Rechnungsversand)
3. Verbraucherschutz: Im BGB sowie wie im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist verankert, dass ein einseitiges Eingreifen in ein bestehendes Rechtsverhältnis nicht möglich ist, d. h., der Versicherer darf nicht den Vertrag trotz Beitragsvorteile auf den neuen Tarif einseitig umstellen, Willenserklärung des Versicherungsnehmers ist erforderlich.
Vorsicht bei vorschnellem Wechsel, weil: viele Versicherer bieten beitragsfreie - meist schlecht dokumentierte - Zusatzleistungen an oder haben gravierende Ausschlüsse bei Internetverträgen (meist bei Direktversicherungen).
Da ja derzeit der Beitragskampf tobt, einfach mal bei eurem zuständigen Vertriebspartner/Außendienstler eures Vertrauens durchklingeln.