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ap · 679 · 1257082

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  • Untoter russischer Satanofaschist aus dem Weltraum!
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    LANDSHUT kommentieren 17.11.2009 
     
     
    Stürmisches Liebesspiel
    stört die Nachbarin
     
     
     
     
     
     Techno und lauter Sex – da gibt's Ärger mit den Nachbarn. 
    Foto: Archiv 
     
     
     
    Da hat wohl jemand in seiner Wohnung die Loveparade nachgespielt?



    Jedenfalls musste die Polizei am Montag wegen einer ganz besonderen Ruhestörung in die Niedermayerstraße ausrücken. Eine Anwohnerin hatte sich wegen zu lauter Technomusik und eines in „unverhältnismäßig hoher Lautstärke durchgeführten Liebesspiels“ (O-Ton Polizeibericht) in der Nachbarwohnung beschwert. Die Nachbarin hatte sich durch die Geräusche erheblich in ihrer Nachtruhe beeinträchtigt gefühlt. Die Polizei: „Der 33-jährige Verursacher des Lärms muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.“
     


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       :shock: wahnsinn.. da weiß ich echt nicht mehr was zu sagen...


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        Zitat von: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,662360,00.html
        900-Pfund-Mann erleidet Herztod nach Rettungsaktion
        Ein fettleibiger Mann aus dem US-Bundesstaat South Carolina hat eine Rettungsaktion nicht überlebt. Sanitäter wollten den 900 Pfund schweren 33-Jährigen aus einem Sessel herausschneiden, in dem er die letzten neun Monate verbracht hatte.

        Washington - Seit März dieses Jahres saß Daniel Webb, 33, laut einem Bericht des US-Senders CBS in einem sogenannten "Lazy Boy", einem Fernsehsessel. Wegen einer Knieverletzung, gab seine Ehefrau Ada an, habe er Sessel und Haus nicht mehr verlassen können.


        Sanitäter fanden Webb schließlich in alarmierendem Zustand vor, wundgelegen in den eigenen Exkrementen. Den Versuch, ihn zu befreien und aus dem Sessel herauszuschneiden, überlebte Webb nicht. Er starb an Herzversagen.

        "Wenn man uns gleich die richtige medizinische Versorgung bewilligt hätte, wäre das nicht passiert", sagte Ada Webb. Sie und ihr Mann hätten sich vergeblich um finanzielle Hilfe und eine Krankenversicherung bemüht. "Jetzt heißt es, er sei an Herzversagen gestorben, aber ich sage: Er starb an gebrochenem Herzen."

         :shock:  :shock:  :shock:





        sollte ich mit solchen Menschen Mittleid haben ...? Nein ich glaube nicht....  :roll: Das ist einfach Zu Bizarr...


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          das war keine 200m von unserem haus entfernt....was zur hölle ist eigentlich mit den leuten los....in letzter zeit gehts echt ab...  :neutral:

          tod und wahnsinn sind allgegenwärtig...  




          Zitat von: EvilEd84
          Hat dann versucht sich selber umzubringen (wie kann man das verbocken!?!?)

          also DAS frag ich mich allerdings auch !!!!



          Zitat von: EvilEd84
          Wobei, überleben und lebenslang in den Knast wäre wohl noch besser...

          lebenslang in Knast... und mit meinen Steuergeödern durchgefüttert..? Nein danke... tod und bums und weg.  ;)





          Du das ist gar nicht so einfach, da der Winkel relativ schwer einschätzbar ist und du meistens nur einen Versuch hast.
          Und wenn der schief geht, wird es meistens schwer nen Zweiten anzusetzen. Bei Gehinrverletzungen sowieso.

          aaaaaah.... ich glaube 90% die sich die Knarre in Mund stecken schaffen dann auch erfolgreich Ihren Selbstmord. Ich glaube das da ne Kugel so viel Schaden anrichtet das es das Gehirn genug beschädigt, Winkel hin oder her...
          ...andererseits hab ich auch schon gehört das gerade wenn man sich die Knarre an die Stirn/Schläfe setzt, die Kugel evtl.+u.U. schicksalhaft der Schädelbiegung/-kurve folgt/folgen kann also abgelenkt wird und an der anderen Seite des Schädels wieder austritt ohne das Gehirn auch nur zu beschädigen, bzw. einem höchstens das Augenlicht zu nehmen....
          « Letzte Änderung: 24. November 2009, 10:27:36 von EvilEd84 »


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                Betreff des Beitrags: Kannibalen  Verfasst: 09.12.2009 13:48 
                 
                 

                Registriert: 02.02.2008 13:28
                Beiträge: 431
                Lebensweisheit: Incende quod adorasti !
                  Kannibalen
                Zitat:Als der britische Missionar John Williams zusammen mit einem Kollegen 1839 die Südsee-Insel Erromango betrat, wurden die beiden getötet und aufgegessen. Jetzt sind die Nachfahren der Kannibalen mit den Nachkommen von Williams zusammengetroffen.

                Williams und sein Missionarskollege James Harris hatten Pech: Wenige Tage zuvor hatten Sandelholz-Händler einige Einheimische auf dem Eiland, das heute zum Inselstaat Vanuatu gehört, umgebracht. Die Insulaner bereiteten den beiden Missionaren daher alles andere als einen herzlichen Empfang: Kaum waren die Briten an Land gegangen, wurden sie mit Keulen erschlagen und mit Pfeilen durchbohrt, wie entsetzte Augenzeugen von Bord des Missionarsschiffs «Camden» aus mitansehen mussten. Anschliessend verzehrten die Südseeinsulaner die Leichen der Erschlagenen.

                Aussöhnung nach 170 Jahren

                Für John Williams (1796-1839) war der gewaltsame Tod am Strand von Erromango das jähe Ende einer beeindruckenden Missionarskarriere. Mit 20 Jahren war der Londoner in die Südsee aufgebrochen. Zwei Jahrzehnte später und nach zahllosen Missionsreisen kreuz und quer durch die polynesische Inselwelt war er zum berühmtesten britischen Missionar seiner Zeit geworden.

                Jetzt, 170 Jahre nach den blutigen Ereignissen, haben sich die Nachfahren der damaligen Täter mit den Nachkommen der Opfer versöhnt, wie der britische Nachrichtendienst BBC berichtete. Mit 17 Familienmitgliedern aus aller Welt reiste auch der 65-jährige Charles Milner-Williams aus der südenglischen Grafschaft Hampshire in den Südpazifik. «Ich dachte, ich würde 170 Jahre danach innerlich unbeteiligt bleiben», erzählte der 65-Jährige der BBC, «aber die ungekünstelte Emotion, die echte Reue, das herzerweichende Bedauern haben mich sehr berührt.»

                Der Fluch über Erromango

                Der Präsident von Vanuatu, Iolo Johnson Abbil, erklärte, die Versöhnung sei ein wichtiger Akt für den heute mehrheitlich christlichen Inselstaat. Vor allem aber sei sie wichtig für die Bewohner von Erromango. Diese hätten das Gefühl, wegen der Tötung der Missionare hänge eine Art Fluch über dem Eiland.

                Die Versöhnungszeremonie, bei der die Tötung der Missionare nachgespielt wurde, war von mehreren Parlamentsabgeordneten aus Vanuatu und dem Anthropologen Ralph Regenvanu organisiert worden. Dieser wies gegenüber der BBC darauf hin, dass Kannibalismus etwas ganz anderes sei, als viele Menschen sich vorstellten. «Es ist nicht etwas in der Art von, sagen wir, den Nachbarn zum Lunch zu haben», erklärte Regenvanu. Es handle sich dabei vielmehr um eine sehr ritualisierte Praxis, die als geheiligt empfunden worden sei. Oft hätten kannibalistische Riten dazu gedient, eine äussere Gefahr zu bannen oder sich die Kraft eines Feindes einzuverleiben. Dies könnte auch der Grund für den Verzehr der beiden Missionare gewesen sein: «John Williams könnte gegessen worden sein, weil er diese Gefahr verkörperte; diesen Einfall der europäischen Zivilisation, die eben zu dieser Zeit Erromango erreichte», meinte der Anthropologe.

                Versöhnung mit Folgen

                Die Versöhnung wird dauerhafte Folgen haben: Ein siebenjähriges Mädchen wurde den Nachkommen der Opfer symbolisch als Kompensation für den Verlust von Williams übergeben. Die neuen «Eigentümer» haben sich dazu verpflichtet, für die Erziehung des Kindes aufzukommen. Zuletzt wurde die Dillon-Bucht, an deren Strand Williams seinen letzten Atemzug tat, ihm zu Ehren in «Williams Bay» umbenannt.

                (dhr)

                Quelle: http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer ... h-31893969
                 


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                   Akt. 11.12.09; 14:38 Pub. 11.12.09; 14:32
                  Wochenend-NazisUnd ewig lockt der Nazi
                  von Daniel Huber
                  Während NaziWer über die Website der kalifornischen Reenactment-Gruppe «Aachen Stadt 1» stolpert, findet dort Bilder von fröhlichen jungen Frauen und etwas älteren Männern, die Szenen aus dem Zweiten Weltkrieg nachspielen. Ziel der Kriegsspiele ist laut Angabe auf der Homepage ein Porträt «of the Deutches Rotes Kreuz (DRK)». Im Disclaimer der Website wird zwar beteuert, bei «Aachen Stadt 1» handle es sich um eine non-politische Organisation, die rassistische Ideologie nicht dulde. Die Treuherzigkeit indes, mit der die Nostalgiker ihre Hakenkreuze spazieren führen, lässt im Verbund mit der martialischen Frakturschrift dann doch Zweifel an der harmlosen Gesinnung der Vergangenheitsschauspieler keimen.

                  Spielerische Wiederholung

                  «Aachen Stadt 1» ist lange nicht die einzige solche Gruppe, die sich dem Spiel mit der Vergangenheit verschrieben hat. «Living History», «Reenactment» oder «Experimentelle Archäologie»: Das Nachstellen historischer Ereignisse ist beliebter denn je, auch in Europa. Mit der spielerischen Wiederholung der Vergangenheit — so die Theorie des Reenactment-Erfinders, des britischen Wissenschaftlers Robin George Collingwood (1889-1943) — soll die Geschichte begreifbar und erlebbar gemacht werden. Vehikel des Verständnisses ist dabei zuallererst die Empathie, also der Versuch, sich in die Personen dieser Zeit hineinzufühlen.

                  Genau hier liegt aber auch die Problematik dieses unkonventionellen Ansatzes: Aus dem Hineinfühlen wird allzu schnell ein Mitfühlen. Das mag bei DRK-Mädels noch angehen — bei SS-Eliteeinheiten wird es endgültig degoutant.

                  Unterwanderung von rechts

                  Auch erklärtermassen politisch neutrale Reenactment-Gruppen, die mit ihrem Fundus an Uniformen und zum Teil auch an Ausrüstungsgegenständen begehrte Statisten bei Filmaufnahmen sind, geraten schnell ins ideologische Zwielicht, weil sie oft von Rechtsextremen unterwandert werden. Letztes Jahr kam es in Deutschland zu einer Kontroverse, weil ein Mitglied der Reenactment-Gruppe «Ulfhednar» eine Tätowierung mit einer SS-Losung zeigte. «Ulfhednar», die sich vornehmlich mit dem Reenactment der germanischen Frühzeit beschäftigt, hatte bereits zuvor für Stirnrunzeln gesorgt, weil immer wieder Mitglieder mit Hakenkreuzen auftraten. Begründet wurde dies mit der angeblichen Verbreitung dieses Symbols bei den frühen Germanen.

                  Ungebrochene Faszination des Bösen

                  Die Faszination des Bösen ist offenbar ungebrochen: Ausgerechnet bei den Amerikanern und mehr noch bei den Briten, also ehemaligen Kriegsgegnern des Dritten Reiches, ist das Reenactment von Wehrmachts- oder gar SS-Truppen im Schwang. Der britische BBC-Reporter John Sweeney versuchte in seinem Dokumentarfilm «Weekend Nazis» dem Innenleben von britischen SS-Darstellern auf die Spur zu kommen — weitgehend vergeblich. Erst mit versteckter Kamera und spätnachts gelang es ihm, das rechte Gedankengut herauszulocken.

                  Welche geheime Faszination letztlich hinter den Rotkreuz-Spielen der Gruppe «Aachen Stadt 1» steckt, darüber kann nur spekuliert weerden.

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                  http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/30516062


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                    LANDSHUT kommentieren 18.12.2009 
                     
                     
                    Wem gehören
                    die 1.000 Euro?
                     
                     
                    Ein 43-Jähriger aus dem Landkreis Dingolfing-Landau hat am Donnerstag vor dem Kartenautomaten der Karstadt- und Oberpaur-Parkhäuser auf dem Boden 1.000 Euro Bargeld gefunden.



                    Laut Polizeibericht konnte der Mann vor Ort niemanden finden, der offensichtlich das Geld vermisst. Deshalb brachte er seinen wertvollen Fund zur Polizei nach Dingolfing und übergab den Beamten das Bargeld. Die Ermittlungen hinsichtlich des Verlierers laufen. Hinweise an die Polizei unter 9252-0.
                    Alexander Schmid
                     











                    ganz ehrlich, würdet Ihr das abgeben ..? ICH NICHT...........


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                      http://www.wochenblatt.de/live/php3/redaktion/ausgabevolltext.php3?untermandant=21&text=1&aktuellbox=Y&id=4084




                      REGENSBURG kommentieren 21.12.2009 
                       
                       
                      Fall Eisenberg: Staatsanwaltschaft
                      erläutert Einstellung
                       
                       
                      Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die im Folgenden dokumentierte Pressemitteilung zur Einstellung des Verfahrens gegen zwei Polizisten im Zusammenhang mit der Erschießung von Tennessee Eisenberg (+24) abgegeben:

                      Tötung von Tennessee Eisenberg am 30.04.2009 in Regensburg durch Polizeibeamte

                      Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Regensburger Polizeibeamte wegen Totschlags im Zusammenhang mit einem tödlich endenden Schusswaffen-gebrauch am 30.04.2009 zum Nachteil des 24-jährigen Musikschülers Tennessee Eisenberg mit Verfügung vom 18.12.2009 gem. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt, da die getätigten, umfangreichen Ermittlungen zu dem Ergebnis geführt haben, dass der Einsatz der dienstlichen Schusswaffen durch die beschuldigten Polizeibeamten durch Nothilfe bzw. Notwehr geboten und damit gerechtfertigt war, die beteiligten Polizeibeamten deshalb nicht rechtswidrig handelten.

                      Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der vorliegenden Zeugenaussagen, Sachverständigen-gutachten und sonstigen Beweismittel sowie der am 01.12.2009 erfolgten Tatrekonstruktion von folgendem Geschehensablauf aus.

                      T. Eisenberg bewohnte mit einem Mitschüler eine Wohnung im ersten Obergeschoß des Anwesens Schwandorfer Straße 11 in Regensburg. Beide verstanden sich gut. Am 30.04.2009 kurz nach 10.00 Uhr traf der Mitbewohner im Flur der Wohnung auf Herrn Eisenberg, der wirr daher redete, zitterte und schnaufte. Er äußerte, er sei in einem „Blutrausch“ und ging, ein langes Messer in der Hand haltend, auf den Mitbewohner zu. Dieser versuchte, Eisenberg mit einem Klappstuhl auf Distanz zu halten und flüchtete sich in sein Schlafzimmer, wohin ihm Eisenberg jedoch folgte. Hierbei erklärte er dem Mitbewohner, ihn jetzt umbringen zu müssen; es gebe kein Zurück, er wolle nicht mehr leben und könne in dieser Welt nicht glücklich werden.

                      Eisenberg stach mehrmals auf seinen Mitbewohner ein, der den Stichen jedoch ausweichen konnte. Es kam zu einem Gerangel, bei dem der Mitbewohner die Hände des Angreifers festhalten konnte, worauf sich das Geschehen wieder in den Flur verlagerte. Von dort konnte der Mitbewohner schließlich aus der Wohnung flüchten. Einem an einem Nachbaranwesen tätigen Handwerker rief er aufgeregt zu: „Hilfe, mein Mitbewohner dreht durch, der hat ein Messer! Ich brauch dein Handy zum Telefonieren!". Da dieser kein Handy dabei hatte, rannte der Mitbewohner weiter zu einem nahegelegenen Sonnenstudio. Dort schrie er aufgeregt: „Schnell, ich muss telefonieren, mein Mitbewohner will mich abstechen!". Außerdem erzählte er, sein Mitbewohner wolle sich jetzt selbst umbringen. Der Notruf über die Nummer 110 lief von 10.43 Uhr bis 10.46 Uhr in der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberpfalz auf. Der Geschädigte erzählte hierbei, sein Mitbewohner namens Eisenberg habe ihn gerade mit dem Messer bedroht und habe ihn abstechen wollen. Er habe aus der Wohnung fliehen können. Der andere habe auch gesagt, er werde sich selbst erstechen. Der Mitteiler wurde sodann aufgefordert, beim Sonnenstudio zu warten.

                      Um 10.47 Uhr beorderte die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums einen Streifenwagen zur Schwandorferstraße 11, da ein Herr Eisenberg dort seinen Mitbewohner mit dem Messer bedroht habe. Dieser habe flüchten können und warte nun beim Sonnenstudio. Die Polizeistreife kam um 10.57 Uhr am Einsatzort an.

                      Um 10.48 Uhr erkundigte sich eine weiterer Polizeistreife bei der Einsatzzentrale nach dem Sachverhalt. Die Einsatzzentrale teilte ergänzend mit, die Sache sei jetzt eilbedürftig. Der Täter habe gesagt, er wolle sich jetzt selbst umbringen. Den Geschädigten habe er vorher schon beinahe erstochen. Das BRK sei jetzt auch für den Täter unterwegs. Daraufhin fuhren diese und eine dritte Streife von der Dienststelle aus zum Einsatzort ab.

                      Um 10.52 Uhr teilte die Einsatzzentrale ergänzend mit, Eisenberg habe wohl keine Schusswaffe in der Wohnung, aber mehrere Küchenmesser. Entsprechende Eigensicherung wurde angemahnt. Um 10.54 Uhr erkundigte sich eine vierte Streifenbesatzung nach dem Sachverhalt, wurde informierte und fuhr zunächst ebenfalls zum Einsatzort und von dort zu dem Sonnenstudio. Eine fünfte Streifenbesatzung fuhr um 10.56 Uhr ebenfalls zum Einsatzort.

                      Nachdem der Mitteiler den Beamten die Wohnungstüre im 1. Obergeschoß gezeigt hatte, begaben sich drei uniformierte Polizeibeamte (darunter einer der beiden Beschuldigten) und zwei Beamte in Zivil zur Wohnung im ersten Stock, in der sie T. Eisenberg vermuteten. Die drei uniformierten Beamten postierten sich vor der Wohnungstüre. Nachdem auf das Läuten und Klopfen einer Beamtin keine Reaktion erfolgte, drückte diese mit der Hand die nur angelehnte Türe auf, worauf Herr Eisenberg - ein (wie in der Anlage abgebildet) spitz zulaufendes Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 18 cm und einer Klingenbreite bis zu 3 cm in der rechten Hand haltend - aus der Wohnung trat. Die drei Beamten wichen auf dem Treppenpodest zurück und forderten Eisenberg mehrmals laut und energisch auf, das Messer wegzulegen. Dieser reagierte jedoch nicht, richtete das Messer auf die Beamten und ging auf diese zu. Nun setzten zwei Beamte ihr dienstliches Pfefferspray ein und leerten die Kartuschen vollständig. Eisenberg, der hiervon an Brust und Kopf getroffen wurde, wischte sich mit dem Arm über die Stirn, zeigte aber ansonsten keine Reaktion. Er begann laut zu lachen, was auch von den vor der offenen Haustüre stehenden Beamten und Rettungskräften zu hören war.

                      Inzwischen waren auch die weiteren Polizeistreifen eingetroffen. Fünf Beamte (darunter der zweite Beschuldigte) postierten sich im Treppenhaus des Erdgeschosses bzw. im Bereich des Hauseinganges. Eisenberg bewegte sich zu diesem Zeitpunkt weiter mit dem Messer in der Hand im ersten Obergeschoß auf die drei dort befindlichen, zurückweichenden Beamten zu. Ein Beamter stieg die ins zweite Obergeschoß führende Treppe hoch, während sich die beiden anderen Beamten rückwärts auf der zum Erdgeschoss führenden Treppe zurückzogen. Eisenberg wurde hierbei erneut mehrfach erfolglos aufgefordert, das Messer wegzulegen, worauf ihm nun auch mehrfach der Schusswaffengebrauch angedroht wurde. Eisenberg antwortete hierauf „Dann erschießt's mich halt!" und „Dann schießt doch!" und folgte mit dem Messer den auf der Treppe nach unten weiterhin rückwärts zurückweichenden Beamten.

                      Nun schob sich auf der Treppe ein weiterer Polizeibeamter von unten nach oben vor seine zurückweichenden Kollegen und versuchte, mit dem Schlagstock die Messerhand des Eisenberg zu treffen, was ihm jedoch nicht gelang. Mehrere Schläge auf dessen linken Arm zeigten keine Wirkung. Alle sich jetzt auf der Treppe befindlichen Beamten wichen nun weiter in den Treppenhausflur des Erdgeschosses zurück. Dieser Flur ist etwa 5 m lang, in der Mitte an der Wand mündet die halb gewendelte Treppe aus dem ersten Obergeschoß. Die Entfernung vom Treppenfuß zur gegenüberliegenden Wand beträgt ca. 2 m. An dieser standen ein Sofa, ein Sessel, ein Getränkekasten und ein Einkaufskorb, was den zur Verfügung stehenden Raum auf ca. 1 m einschränkte. Überdies waren im Flur drei Fahrräder abgestellt.

                      Nachdem die Beamten das Erdgeschoß erreicht hatten, bewegten sich fünf Beamte (darunter die beiden Beschuldigten) rückwärts in Richtung der in der nördlichen Raumecke befindlichen Haustüre. Der sich zuletzt unmittelbar vor Eisenberg befindliche Beamte zog sich in Richtung der anderen (östlichen) Raumecke zurück, in der das Sofa stand. Als auch Eisenberg im Hausflur angekommen war, wandte er sich unmittelbar vor der Treppe diesem Beamten zu und begann mit dem Messer in der Hand, auf diesen Beamten, der nun vor dem Sofa stand, zuzugehen.

                      Da Eisenberg diesen Beamten aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse ohne weiteres sofort mit dem Messer hätte erreichen können, entschloss sich einer der in diesem Moment hinter Eisenberg stehenden Beamten (Beschuldigter 1), dem bedrängten Kollegen, der keinen sicheren Fluchtweg hatte, durch Einsatz der Schusswaffe beizustehen. Der Beschuldigte 1 feuerte zunächst knapp an Eisenberg vorbei einen Warnschuss in die Wand rechts der Treppe.

                      Eisenberg reagierte jedoch nicht und begann, dem in Richtung der anderen Raumecke zurückweichenden Beamten zu folgen. Nun gab der Beschuldigte 1 einen gezielten Schuss auf Eisenberg ab, der dessen linkes Knie von hinten durchschlug. Etwa zeitgleich feuerte auch der ebenfalls im Rücken des Eisenberg stehende weitere Beschuldigte (Beschuldigter 2) einen gezielten Schuss auf den linken Arm des Eisenberg ab, der zu einem Armdurchschuss führte. Eisenberg zeigte wiederum keine Reaktion, ging vielmehr weiter auf den in der Raumecke befindlichen Beamten zu, der bis zur dort stehenden Couch zurückwich und sich letztlich sogar auf dieses Sofa flüchtete.

                      Dieser Beamte versuchte vergeblich, sich Eisenberg, der sich weiter - mit dem Messer drohend - auf ihn zu bewegte, mit dem Schlagstock vom Leib zu halten. Als Eisenberg auf diesen Beamten hätte einstechen können, gaben die Beschuldigten 1 und 2 weitere Schüsse von schräg hinten zunächst auf die Beine des Eisenberg, dann auch auf dessen Rumpf ab. Obwohl Eisenberg in dieser Position von mehreren Schüssen verletzt wurde, zeigte er erneut keine Reaktion. Er drehte sich vielmehr nun zu den Schützen hin und bewegte sich dann - das Messer immer noch drohend in der Hand haltend - unmittelbar auf diese Beamten zu.

                      Der Beschuldigte 1 zog sich darauf aus dem Hausflur in den Hofraum zurück, ebenso flüchteten auch andere noch im Treppenhaus befindliche Beamte in den Hof, während Eisenberg weiter auf den Beschuldigten 2 zu ging, der in Richtung Haustüre zurückwich und hierbei weitere Schüsse gegen den Oberkörper des Eisenberg abfeuerte. Etwa zu dieser Zeit gelang es dem zunächst von Eisenberg bedrängten Beamten aus der Raumecke in gebückter Haltung über die dort befindlichen Sitzmöbel hinweg um die Mauerecke herum an Eisenberg vorbei aus der Haustüre in den Hof zu flüchten, wobei er sich leicht verletzte und seine Schusswaffe samt Halfter verlor, die dann im Treppenhaus vor der Haustüre am Boden lag.

                      Der Beschuldigte 2 verspürte bei seinem Zurückweichen einen Widerstand; er war nämlich gegen einen neben der Haustüre befindlichen Mauervorsprung oder gegen die zufallende Haustüre gestoßen. Der Beschuldigte 2 hatte den Eindruck, Eisenberg habe die auf dem Boden liegende Pistole bemerkt und verspürte - da er nicht weiter zurückweichen konnte – Todesangst, als Eisenberg weiter mit dem Messer in der Hand drohend auf ihn zuging. Als Eisenberg noch ca. 20 cm raumwärts beim dortigen Mauereck und damit weniger als 1,50 m vom Beschuldigten 2 entfernt war, gab dieser weitere Schüsse auf Eisenberg ab, wobei der Abstand zwischen Eisenberg und der Schusswaffe des Beschuldigten 2 nur noch ca.1 m betrug. In der Folge stürzte T. Eisenberg zu Boden und blieb bäuchlings liegen. Sekundenbruchteile nachdem der vorletzte Polizeibeamte aus der Türe in den Hof geflüchtet war und sich nur noch der Beschuldigte 2 zusammen mit Eisenberg im Raum befand, fiel die Haustüre ins Schloss.

                      T. Eisenberg wurde sogleich von dem bereits vor dem Hause befindlichen Notarzt und dem Rettungsteam geborgen, erstversorgt und in das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Regensburg verbracht, wo er während einer Notoperation gegen 12.00 Uhr verstarb.

                      Insgesamt wurden in weniger als einer halben Minute, möglicherweise innerhalb von Sekunden. von jedem der beiden Beschuldigten 8 Schüsse auf Eisenberg abgegeben. Sämtliche Hülsen konnten im Hausflur aufgefunden und diesen beiden Waffen zugeordnet werden. T. Eisenberg wurde von insgesamt 12 Geschossen getroffen. Er erhielt am Rumpf zwei Durchschüsse und fünf Steckschüsse, wobei einer der Steckschüsse vorher den linken Oberarm durchschlagen hatte.

                      Daneben wurden zwei Armdurchschüsse links, zwei Beindurchschüsse links und ein Streifschuss am linken Unterschenkel festgestellt.

                      Zeitlich zugeordnet werden konnten die Treffer - soweit möglich - wie folgt: Als Eisenberg den Bereich vor der Treppe, wo er den Armdurchschuss und den Kniedurchschuss erhielt, verließ, sich weiter dem sich in die Raumecke flüchtenden Polizeibeamten näherte und hierbei den beiden Beschuldigten seine linke bzw. linke hintere Körperseite schräg zugewandt hatte, erhielt er einen Armdurchschuss, einen Beindurchschuss links, einen Streifschuss am Bein sowie zwei Steckschüsse in den Oberkörper. Nachdem er sich den Beschuldigten selbst zugewandt hatte, wurde er von vorne von zwei Rumpfdurchschüssen und drei Rumpfsteckschüssen getroffen, von denen einer das Herz durchschlug.

                      Alle Treffer waren nach dem eingeholten Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamtes sog. Fernschüsse, wurden also aus einer Entfernung von etwa 1 m oder mehr abgegeben. Die Motivlage des getöteten T. Eisenberg, mit einem Messer zunächst auf seinen Mitbewohner und später auf die Einsatzbeamten loszugehen, konnte nicht aufgehellt werden.

                      Hinweise auf eine Alkoholisierung, die Wirkung von Betäubungsmitteln oder sonstigen die Psyche verändernden Substanzen haben die durchgeführten chemischen Untersuchungen nicht ergeben. Nach den Angaben des Mitbewohners, des Bruders, der Mitschüler und Lehrer des Verstorbenen sollen sich aber in der letzen Zeit Änderungen im psychischen Befinden ergeben haben. Er habe sich mit dem Gedanken, die musikalische Ausbildung zu beenden und auf eine Schauspielschule zu wechseln, getragen. Ihm war es offenbar auch nicht möglich, an den an der Musikschule in der Woche vom 27.04. bis 30.04.2009 stattfindenden Prüfungen teilzunehmen. Er war für diese Prüfungswoche krankgeschrieben.

                      Nach den Angaben des Bruders des T. Eisenberg, der diesen am Nachmittag des Vortages (29.04.2009) besucht hatte. sei er geschwächt im Bett gelegen, es sei ihm nicht gut gegangen. T. Eisenberg habe warten wollen, „bis er wieder die Kraft hätte, zu leben". Diese - der o. g. staatsanwaltschaftlichen Entscheidung zugrundeliegenden - Feststellungen beruhen auf den Angaben der Beschuldigten und der vernommenen Zeugen, mehreren Sachverständigengutachten und den Erkenntnissen bei der Tatrekonstruktion am 01.12.2009.

                      Die festgestellten Schussverletzungen ergeben sich aus dem schriftlichen Obduktionsbefund vom 06.05.2009, ergänzt durch Nachtrag vom 11.05.2009. Auch der von Seiten der Angehörigen des T. Eisenberg beauftragte Sachverständige bestätigte diesen Befund anlässlich einer Nachsektion vom 14.07.2009 in den wesentlichen Punkten.

                      Der Einsatz von Pfefferspray gegen T. Eisenberg ist durch die glaubhaften Angaben der handelnden Polizeibeamten und der diesen Einsatz beobachtenden Zeugen belegt. Die Kleidung des T. Eisenberg wurde durch das Bayerische Landeskriminalamt auf Spuren von Pfefferspray untersucht. Hierbei wurden mit Gutachten vom 29.06.2009 Inhaltsstoffe festgestellt, wie sie auch in Pfefferspray enthalten sind. Auch der von Seiten der Angehörigen beauftragte Sachverständige kommt in seinem Gutachten vom 05.09.2009 zu dem Schluss, dass zweifelsfrei relevante Mengen an Pfefferspray gegen den Hals und damit aller Wahrscheinlichkeit nach auch gegen das Gesicht eingesetzt worden waren.

                      Der massive Einsatz eines Schlagstocks gegen den Körper von Eisenberg wird von mehreren Zeugen glaubhaft berichtet. Diese Angaben werden verifiziert durch feingewebliche Untersuchungen des von Seiten der Angehörigen beauftragten Sachverständigen, wonach die festgestellten Einblutungen am linken Unterarm des Herrn Eisenberg durch einen Kontakt mit einem Schlagstock entstanden sein können. Zudem ergab eine DNA-Untersuchung des von dem fraglichen Schlagstock entnommenen Abriebes Spuren männlicher DNA, die von T. Eisenberg als möglichem Spurenverursacher herrühren können. Dass T. Eisenberg zur Vorfallszeit nicht alkoholisch oder durch sonstige Rauschmittel beeinflusst war, ergibt sich aus dem in Auftrag gegebenen BAK-Gutachten und dem ebenfalls in Auftrag gegebenen chemisch-­toxikologischen Gutachten des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Erlangen. Da allerdings sowohl der Einsatz des Pfeffersprays und eines Schlagstocks wie auch die erheblichen Schussverletzungen zunächst keine Wirkung zeigten, lässt dies den Schluss zu, dass sich T. Eisenberg in einer psychischen Ausnahmesituation befunden haben dürfte.

                      Der von Seiten der Angehörigen beauftragte Sachverständige hat hierzu dargelegt, dass die erlittenen Schussverletzungen zunächst nicht zu einer Handlungsunfähigkeit des T. Eisenberg geführt haben, zumal nach wissenschaftlichen Erkenntnissen Personen in außerordentlichen psychischen Zuständen, z. B. während eines akuten psychotischen Schubs, in der Lage sein können, ihr körperliches Potential in ungewöhnlicher Weise völlig auszuschöpfen. Die mehrfachen Aufforderungen gegenüber Eisenberg, das Messer fallen zu lassen, und die Androhung des Schusswaffengebrauchs werden sowohl von mehreren eingesetzten Polizeibeamten als auch von den vor dem Haus wartenden Rettungskräften berichtet.

                      In einem weiteren in Auftrag gegebenen Gutachten kommt das Rechtsmedizinische Institut der Universität Erlangen zu dem Ergebnis, dass ein wie T. Eisenberg 184 cm großer Mann mit einem Messer der festgestellten Länge in der Hand mit einem Ausfallschritt problemlos eine Distanz von ca. 160 cm überbrücken kann.

                      Die Zuordnung der sichergestellten Geschosse zu den beteiligten Waffen erfolgte durch Gutachten des Bundeskriminalamts. Die Rekonstruktion der Schussabgaben und der daraus resultierenden Schussverletzungen erfolgte durch mehrere Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamtes. Das Gutachten des von Seiten der Angehörigen beauftragten Sachverständigen kommt - mit einer Ausnahme - zu weitgehend gleichen Ergebnissen. So gelangte dieser Sachverständige bei seiner Rekonstruktion zu einer Position des Beschuldigten 1 während der Abgabe von zwei der ersten Schüsse, die von den Berechnungen des Landeskriminalamts um ca. 1 m abweicht. Dieser Unterschied hat jedoch auch nach Ansicht dieses Sachverständigen in der Gesamtschau des Tatablaufs keine Bedeutung. Gewisse Abweichungen ergaben sich ferner hinsichtlich der Position des Getöteten bei Erhalt der letzten Treffer. Während nämlich das Bayerische Landeskriminalamt dessen Position zu diesem Zeitpunkt eher in der Raummitte annimmt, hat sich T. Eisenberg bei Erhalt des Herzschusses nach Ansicht dieses Sachverständigen im Bereich der Mauerecke befunden, etwa 5 bis 25 cm raumeinwärts.

                      Dies schließt der Sachverständige aus den an der Mauerecke befindlichen Blutspuren. Auch das Rechtsmedizinische Institut der Universität Erlangen kommt in dem diesbezüglichen Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich aus rechtsmedizinischer Sicht dieses Blutspurenbild durchaus im Sinne der Feststellungen des von Seiten der Angehörigen beauftragten Sachverständigen interpretieren lässt. Weiter folgert der von Seiten der Angehörigen beauftragte Sachverständige, dass sich der Beschuldigte 2 bei Abgabe der letzten Schüsse nahe der Hauseingangstüre befand. Die ursprüngliche Annahme dieses Sachverständigen, der Beschuldigte 2 habe sich bei nach innen geöffneter Türe auf der Türschwelle befunden, kann allerdings nicht zutreffen. Nach glaubhaften Aussagen mehrerer Zeugen hat sich der Beschuldigte 2 nämlich nach dem Zufallen der Türe, also unmittelbar nach oder mit Abgabe der letzten Schüsse, im Inneren des Hausflures befunden. Als dies von den im Hofraum aufhältlichen Polizeibeamten bemerkt wurde, schlug deshalb ein Polizeibeamter den Glaseinsatz der Türe ein, um dem Beschuldigten 2 zu helfen. Auch der von Seiten der Angehörigen beauftragte Sachverständige hat es bei der Tatortrekonstruktion für nicht ausschließbar erachtet, dass der Beschuldigte 2 bei Zurückweichen gegen den raumseitig neben der Haustüre befindlichen Mauervorsprung gestoßen war und nicht mehr weiter zurückgehen konnte. Bei der vom Beschuldigten 2 unwiderlegbar geschilderten Waffenhaltung mit angewinkeltem Arm nahe am Oberkörper wurde zudem von diesem Sachverständigen zwischen der Laufmündung der Waffe und T. Eisenberg ein Abstand von etwa 1 m gemessen, der Abstand zwischen den beiden Personen betrug somit deutlich weniger als 1,5 m.

                      Ausgehend von dieser Gesamtsachlage besteht kein - wie es § 170 Abs. 1 der Strafprozessord-nung formuliert - „genügender Anlass“, die beiden Beschuldigten (wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. Totschlages) anzuklagen. Der Schusswaffeneinsatz der beiden beschuldigten Polizeibeamten war nämlich durch Notwehr bzw. Nothilfe gemäß § 32 des Strafgesetzbuches gerechtfertigt, d.h. die beiden Beamten handelten nicht rechtswidrig.

                      Die Staatsanwaltschaft darf Anklage nur erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint. Dies ist hier nicht der Fall, weil nach dem Ergebnis der Ermittlungen sich keiner der beiden Beschuldigten strafbar gemacht hat. Für alle am Einsatz beteiligten Polizeibeamten bestand nach deren Informationslage bei Eintreffen am Einsatzort zumindest der Verdacht eines Vergehens der Bedrohung, gegebenenfalls auch der Verdacht einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung oder gar eines versuchten Tötungsdeliktes durch T. Eisenberg gegenüber seinem Mitbewohner, welcher sich der ihm durch Herrn Eisenberg drohenden Gefahr nur durch Flucht entziehen konnte.

                      Überdies hatten die Einsatzbeamten auch konkrete Hinweise für eine beabsichtigte Selbstverletzung oder Selbsttötung des Herrn Eisenberg. Schon zum Zeitpunkt der ersten auf T. Eisenberg abgegebenen Schüsse durch die Beschuldigten lag ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff des T. Eisenberg auf den sich in die Raumecke flüchtenden Polizeibeamten, der zuvor - ebenfalls gerechtfertigt - seinen Schlagstock gegen Herrn Eisenberg zum Einsatz gebracht hatte, im Sinne einer Nothilfelage gemäß § 32 Abs. 2 Var. 2 Strafgesetzbuch vor. Eisenberg wandte sich nämlich mit einem langen, spitzen Messer in der rechten Hand diesem Polizeibeamten zu und war im Begriff, auf den Beamten zuzugehen, den er aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse in 1 bis 2 Sekunden hätte erreichen und (zumindest) schwer verletzen können. Dem angegriffenen Beamten war eine Flucht an Eisenberg vorbei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

                      Gleiches gilt für die nachfolgenden Schüsse, nachdem T. Eisenberg weiter auf den Beamten zugegangen war, der zurückwich und sich auf die Couch flüchtete. Der Abstand zwischen ihm und Herrn Eisenberg betrug hier nur noch 1 bis 2 m. Herr Eisenberg hätte den Beamten also problemlos sofort mit dem Messer erreichen können. Aufgrund des von den Beschuldigten registrierten Vorverhaltens des Herrn Eisenberg musste aus deren Sicht damit gerechnet werden, dass er eine Attacke mit dem Messer auf den Beamten beabsichtigte. In dieser Situation einer unmittelbar drohenden Gefahr für die körperliche Unversehrtheit des Beamten, brauchte nicht weiter abgewartet zu werden, wie sich das weitere Geschehen entwickelt, insbesondere ob es zu einem Stich gegen den Körper des Beamten kommt.

                      In der konkreten Situation war der Schusswaffengebrauch deshalb zum Zwecke der Verteidigung des angegriffenen Kollegen der Beschuldigten erforderlich und auch geboten. Das von Tennesse Eisenberg geführte Messer war geeignet, bei einem Stich gegen den Oberkörper, den Hals oder den Kopf schwere, auch tödliche Verletzungen herbeizuführen. Da die vorhergehenden Versuche mehrerer Polizeibeamter, Herrn Eisenberg mittels des Einsatzes von Pfefferspray und des Schlagstocks zu entwaffnen, fehlgeschlagen waren, war der gezielte Einsatz der Schusswaffe, der vorher mehrfach angedroht und durch einen Warnschuss verdeutlicht worden war, objektiv notwendig. Nur durch den Schusswaffeneinsatz war jetzt die sofortige und endgültige Beseitigung der bestehenden Gefahr zu erwarten. Auf einen lebensgefährlichen und mit einem hohen Fehlschlagrisiko verbundenen Versuch, Herrn Eisenberg auf andere Weise zu überwältigen, mussten sich die Beschuldigten ebensowenig einlassen wie die anderen Einsatzbeamten. Die Beschuldigten durften in dieser Situation das ihnen zur Verfügung stehende Verteidigungsmittel zum Einsatz bringen, das die von Herrn Eisenberg ausgehende Gefahr unmittelbar und sicher beseitigt. Da T. Eisenberg als Angreifer nach den ersten Schüssen wider Erwarten keine erkennbare Wirkung zeigte und auch das Messer nicht fallen ließ, die von ihm ausgehende Gefahr also weiterbestand, durften deshalb weitere Schüsse abgegeben werden.

                      Nachdem dann T. Eisenberg von dem zunächst bedrängten Polizeibeamten abgelassen, sich aber stattdessen sofort auf die beiden Beschuldigten und die anderen dort stehenden Polizeibeamten mit dem Messer in der Hand zuzubewegen begann, bestand jetzt auch für diese Personen eine Notwehrlage, da nunmehr sie einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff durch Herrn Eisenberg gegenüberstanden.

                      Da Verteidigungshandlungen in einer Notwehrsituation solange erlaubt sind, bis die Angriffsgefahr endgültig beseitigt ist, also auch eine unmittelbare Wiederholung des Angriffs nicht mehr befürchtet werden muss, waren die weiteren nunmehr auf den Angreifer abgefeuerten Schüsse ebenfalls erforderlich und situationsbezogen geboten. Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten noch zum einem Zeitpunkt auf T. Eisenberg geschossen haben, als dieser das Messer bereits fallengelassen hatte oder selbst zu Boden gefallen war, haben die Ermittlungen nicht ergeben. Auch ein (weiteres) Zurückweichen des Beschuldigten 2 vor dem gegen ihn gerichteten (letzten) Angriff Herrn Eisenbergs war situationsbedingt nicht geboten. Zwar kann bei einem Angriff eines Schuldunfähigen, z. B. eines Kindes oder einer stark alkoholisierten Person, unter Umständen die Pflicht bestehen, auf aktive Gegenwehr zu verzichten und sich der drohenden Gefahr durch Zurückweichen zu entziehen. Vorliegend kann dem Beschuldigten 2 zum einen schon nicht nachgewiesen werden, dass er eine Schuldunfähigkeit des Eisenberg - diese unterstellt - erkannt hatte, zum anderen ist aufgrund der erhobenen Beweise und der daraus getroffenen Feststellungen davon auszugehen, dass dem Beschuldigten 2 ein weiteres Zurückweichen oder die Beseitigung der Gefahrenlage auf andere Weise gar nicht (mehr) möglich war, weil er mit dem Rücken an den Mauervorsprung oder die zufallende Türe gestoßen war.

                      Sich in dieser Situation einer unmittelbaren Gefahr für sein Leben vom Angreifer wegzudrehen und ihn aus den Augen zu verlieren, um nach einem Fluchtweg zu suchen bzw. die Tür wieder zu öffnen, war dem Beschuldigten 2 gerade wegen des unmittelbaren Risikos, erheblich verletzt oder gar getötet zu werden, nicht zuzumuten, so dass die letztendlich tödlichen Schüsse als ultimative Verteidigungshandlung gegen den fortbestehenden Angriff erforderlich und geboten waren.

                      Die Erkenntnisse des eingeholten ballistischen Gutachtens sprechen ebenfalls für eine andauernde, ununterbrochene Notwehrlage. Zwar konnte eine genaue zeitliche Reihenfolge aller Treffer durch das Gutachten nicht ermittelt werden, es bestätigt jedoch, dass Herr Eisenberg die Schüsse jeweils in aufrechter Stellung erhalten hat, lediglich in einem Fall war sein Oberkörper etwas gebeugt. Auch die genauen Standorte sowohl des Getöteten wie auch der Beschuldigten konnten nicht in allen Fällen der Schussabgaben exakt ermittelt werden, da es sich um einen dynamischen Vorgang mit stetig wechselnden Standorten der Beteiligten handelte. Unabhängig davon ist aber nach den Gutachtensergebnissen bei allen Schüssen von einer manifestierten Nothilfe- bzw. Notwehrsituation auszugehen.

                      Insbesondere befand sich der Beschuldigte 2 auch dann in einer akuten Notwehrlage, wenn man die Ausführungen des von Seiten der Angehörigen beauftragten Sachverständigen zur Stellung des Beschuldigten 2 und des Herrn Eisenberg im Moment des Herzschusses zu Grunde legt. Nach dessen Feststellungen war T. Eisenberg nur noch ca. 1,5 m oder weniger von diesem Beschuldigten entfernt. Zwar war Herr Eisenberg zu diesem Zeitpunkt nach Einschätzung des Sachverständigen aufgrund der erlittenen Schussverletzungen in seiner Beweglichkeit bereits stark eingeschränkt, jedoch ist schon nicht nachweisbar, dass der Beschuldigte 2 in den wenigen ihm zur Verfügung stehenden Sekunden die körperliche Verfassung des Eisenberg zutreffend einschätzen konnte. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der 184 cm große T. Eisenberg mit einem 30 cm langen Messer mit einer Klingenlänge von 18 cm in der Hand schon ohne sich auf den Beschuldigten 2 zuzubewegen eine Reichweite von ca. 1 m hatte. Es bestand daher auch bei eingeschränkter Mobilität des Herrn Eisenberg die unmittelbare Gefahr, dass er mit nur einem einzigen Schritt und damit innerhalb von Sekundenbruchteilen die noch "fehlenden" 50 cm zurücklegt und zusticht.

                      Angesichts dieser Gesamtsachlage, wie sie sich aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft darstellt, waren die Beschuldigten rechtlich befugt, sich gegen den andauernden Angriff des getöteten T. Eisenberg in der festgestellten Art und Weise zu verteidigen. Ihre Gegenwehr war in den jeweiligen Abstufungen der eingesetzten Verteidigungsmittel und Verteidigungshandlungen erforderlich und situationsbezogen nicht unverhältnismäßig. Verteidigungs- handlungen hoher Eingriffsschwere wurden erst ins Werk gesetzt, nachdem solche geringerer Eingriffsschwere den Angriff nicht beenden konnten, also ohne Erfolg geblieben waren.

                      Der Ausübung des Notwehrrechts steht auch nicht entgegen, dass es sich bei den Beschuldigten um Polizeibeamte handelt, die an diesem Einsatz gegen T. Eisenberg beteiligt waren. Auch einem Polizeibeamten steht bei der Ausübung seines Dienstes das Notwehrrecht uneingeschränkt zur Seite. Polizeirechtliche Aufgaben- und Befugnisnormen beschneiden dieses Recht ebenso wenig wie einsatztaktische Erfordernisse.

                      Im Laufe der zu diesem Ergebnis führenden Ermittlungen wurden u. a. 13 Gutachten verschiede-ner Sachverständiger ausgewertet, 38 Vernehmungen von Zeugen sowie eine neun Stunden dauernde Tatrekonstruktion durchgeführt. Die Ermittlungsakten haben einen Umfang von etwas mehr als 1200 Seiten erreicht.

                      Dr. Wolfhard Meindl

                      Oberstaatsanwalt

                      Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg 
                       


                      Offline ap

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                        Ich bemühe mich hier mal bewußt um neutralität , das der nach Schüssen in dieBeine immer noch weiter auf die Polizisten los ist klingt immer noch unglaublich.... Ich frag mich aber auch was in dem Typen vorgegangen ist wenn man sowas hier liest...


                        der wirr daher redete, zitterte und schnaufte. Er äußerte, er sei in einem „Blutrausch“ und ging, ein langes Messer in der Hand haltend, auf den Mitbewohner zu. Dieser versuchte, Eisenberg mit einem Klappstuhl auf Distanz zu halten und flüchtete sich in sein Schlafzimmer, wohin ihm Eisenberg jedoch folgte. Hierbei erklärte er dem Mitbewohner, ihn jetzt umbringen zu müssen; es gebe kein Zurück, er wolle nicht mehr leben und könne in dieser Welt nicht glücklich werden.


                        ....auf jeden Fall hat er nicht nur seinem Mitberwohner, sondern auch den Polizisten einen gehörigen Schrecken eingejagt! Das ist ja wie in einem Film.... dazu würde mich mal eine Bewertung eines Psychologen interessieren.


                        Offline ap

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                          I wish you a mery Christmas I wish you a mery Christmas I wish you a mery Christmas and a happy new year.......................




                          REGENSBURG kommentieren 26.12.2009 
                           
                           
                          Weihnachten brutal: Unbekannte
                          Stiefeln Mann zusammen

                           
                           
                          Ein 36-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Regensburg wurde am zweiten Weihnachtsfeiertag frühmorgens um 04.00 Uhr vor einem Schnellrestaurant in Regensburg von Unbekannten gestiefelt und schwer verletzt. Die Fahndung nach den Tätern läuft.



                          Am Samstag, 26.12.2009, gegen 04.00 Uhr, wurden ein 36-jähriger und sein 19-jähriger Begleiter aus dem südlichen Landkreis beim Verlassen eines Schnellrestaurants im Regensburger Stadtteil Königswiesen von drei Unbekannten angepöbelt. Während zwei der Täter den jüngeren über ein am Eingang stehendes Fahrrad stießen, drängte der dritte den 36-jährigen in Richtung des Parkplatzes und schlug dort auf ihn ein. Einer der beiden anderen folgte ihm dann, und beide schlugen das Opfer zu Boden. Dann stiefelten sie den Geschädigten weiter ins Gesicht, bis dieser bewusstlos wurde.

                          Nach der Tat flüchteten die drei Täter in Richtung Königswiesenpark.

                          Der Geschädigte wurde nach der Erstversorgung in ein Regensburger Krankenhaus eingeliefert. Er erlitt schwere Gesichtsverletzungen.

                          Die Täter werden wie folgt beschrieben:

                          1.) Ca. 25 Jahre alt, ca. 180 cm groß, dunkelblonde kurze Haare, trug dunkle Jacke mit Pelzkragen und helle Schuhe

                          2.) ca. 19 Jahre alt, ca. 185 cm groß, braune kurze Haare, trug dunkle Jacke, blaue Jeans und Winterschuhe

                          3.) ca. 19 Jahre alt, ca. 175 cm groß, braune kurze Haare, trug helle Jacke mit grau/gestreiftem Pelzkragen und vermutlich ein helles T-oder Sweat-Shirt.

                          Alle drei dürften russischer Herkunft sein.

                          Aufgrund der brutalen Vorgehensweise ermittelt die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg wegen eines versuchten Tötungsdeliktes. Sie ist dringend auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

                          Wer kann Hinweise auf die Identität der drei Tatverdächtigen geben ?

                          Mitteilungen werden erbeten an die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg unter der Rufnummer 0941/506-2888, oder an jede andere Polizeidienststelle.
                          Christian Eckl
                           







                          REGENSBURG kommentieren 25.12.2009 
                           
                           
                          Brutales am Weihnachtstag die Zweite:
                          Anhalter sticht auf 21jährigen ein

                           
                           
                          Nach einem Streit unter zwei Männern musste ein 21-Jähriger ins Krankenhaus eingeliefert und operiert werden. Für das Opfer besteht keine Lebensgefahr. Der unbekannte Täter ist flüchtig.



                          Am Freitag, 25.12.2009, 05.20 Uhr, sprach ein bisher unbekannter Mann die Insassen eines Pkw, der auf Höhe Fischmarkt stand und in dem der Geschädigte als Mitfahrer mit vier Freunden unterwegs war, an und fragte nach einer Mitfahrgelegenheit. Nach einer kurzen Diskussion und weil der Kleinwagen voll besetzt war, ging der Unbekannte zunächst weiter.

                          Der 21-jährige Geschädigte, der in der Nähe wohnhaft ist und dort sowieso aussteigen wollte, ging dem Mann nach und bot ihm nun die Mitfahrgelegenheit an. Zwischen den beiden Männern kam es dann aus bisher ungeklärter Ursache zu einem Handgemenge, das sich zum Zieroldsplatz verlagerte. Im Verlauf der Auseinandersetzung stach der Täter mit einem Klappmesser in Richtung seines Kontrahenten und fügte ihm eine Stichwunde im Hals zu. Das Opfer wurde ins Klinikum eingeliefert und wurde zwischenzeitlich operiert. Nach Auskunft der Ärzte besteht keine Lebensgefahr.

                          Der Täter flüchtete zu Fuß in Richtung Innenstadt. Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen erfolglos. Der Unbekannte, der bayrisch mit Regensburger Dialekt spricht, wirkt ungepflegt und trägt „abgetragene“ Kleidung. Er wird folgendermaßen beschrieben:

                          männlich, ca. 25 Jahre alt, 175-180 cm groß, Brillenträger, seine schulterlangen braunen Haare waren zu einem Zopf gebunden, unrasiert bzw. 3-Tage-Bart, bekleidet mit Blue Jeans und schwarzer Jacke.

                          Die Ermittlungen wurden von der Kriminalpolizei übernommen. Wer den Vorfall beobachtet hat oder Hinweise auf den flüchtigen Täter geben kann, wird dringend gebeten sich mit der Kriminalpolizei Regensburg, Tel. 0941/506-2888, in Verbindung zu setzen.
                          Christian Eckl
                           


                          Offline ap

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                            REGENSBURG kommentieren 23.12.2009 
                             
                             
                            Piratenpartei äußert Kritik
                            an der Einstellung des Verfahrens
                             
                             
                            Als absolut nicht nachvollziehbar bezeichnen die Piraten in der Oberpfalz die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten einzustellen, die am 30. April diesen Jahres in Regensburg den 24-jährigen Tennessee Eisenberg erschossen haben.



                            Obwohl viele Fragen ungeklärt sind und Gutachten mehr als nur geringe Zweifel an der vorgegebenen Notwehr der Beamten aufzeigen, wird es nun nicht dazu kommen, dass die Schuldfrage in einem Verfahren von einem Gericht beurteilt wird.

                            Irritierend für die Piraten ist, dass die Überprüfung dieses bedauerlichen Vorfalls nicht, wie in anderen Ländern üblich, durch ein unabhängiges Gericht erfolgt. Einhellig fordert man, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird, um die bestehenden Zweifel am Hergang auszuräumen. Der Vorsitzende des BzV Oberpfalz Achim Ledermüller meinte dazu: „Es wäre das Mindeste gewesen, die letzte Entscheidung dazu einem Richter zu überlassen.” Sein Stellvertreter, Stefan Körner, ist aus diesem Grund auch für die Schaffung einer unabhängigen Kontrollinstanz, um derartige Vorkommnisse nicht alleine der internen polizeilichen Dienstaufsicht zu überlassen.
                            Marco Michael Schimpfhauser
                             






                            REGENSBURG kommentieren 23.12.2009 
                             
                             
                            Fall Eisenberg: Gewerkschaft
                            kritisiert politische Debatte
                             
                             
                             
                             
                             
                               
                             
                             
                             
                             
                            Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat sich gegen die anhaltende Kritik an der Einstellung des Verfahrens gegen zwei Polizisten im Fall des erschossenen Studenten Tennessee Eisenberg gewandt; vor allem die SPD und deren rechtspolitischer Sprecher Franz Schindler hatten die Einstellung des Verfahrens massiv kritisiert. Doch indirekt kritisiert die Gewerkschaft der Polizei auch die Ermittler, denn der Tatablauf sei nur schleppend in der Öffentlichkeit kommuniziert worden. Wir dokumentieren im Folgenden die Pressemitteilung der Polizeigewerkschaft:



                            » Nach Einstellung des Eisenberg-Verfahrens: Politische Kommentare wenig hilfreich!

                            Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Bayern (DPoIG) (Verbandspresse, 23.12.2009 16:18) (München) - Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft ( DPolG), hat die Kritik des SPD-Landtagsabgeordneten Franz Schindler an der Einstellung des Verfahrens zum polizeilichen Schusswaffeneinsatz von Regensburg zurückgewiesen.

                            Seine Forderung nach Durchführung eines Gerichtsprozesses zur "Wahrung des Rechtsfriedens" ist populistisch. Als Rechtsexperte der SPD müsste er eigentlich wissen, dass dies nach der Strafprozessordnung so nicht möglich ist.

                            "Politiker sollten jegliche Einmischung in Ermittlungs- und Strafverfahren unterlassen," fordert der DPolG-Landesvorsitzende. Benker erwartet von der SPD-Fraktion, insbesondere von deren Polizeisprecher, dass sie sich von Schindlers Forderung distanziert.

                            Die DPolG bedauert, dass die bisherige Öffentlichkeitsarbeit zum tragischen Ereignis von Regensburg lange Zeit Spekulationen zum Tatablauf genährt hat. Es wäre nach Benkers Überzeugung durchaus möglich gewesen, zu einem früheren Zeitpunkt die jeweils aktuellen Erkenntnisse des Ermittlungsstandes bekannt zu geben.
                            Christian Eckl
                             


                            Offline ap

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                              Vielleicht täuscht das ja: Aber kann es sein das sich so Sachen in Bayern in der letzen Zeit häufen?

                              das täuscht.... ich poste das hier auch von ner Lokalnachrichten Seite www.wochenblatt.de wenn ich das aus ner Berliner, Hamburger oder Thüringer oder wasweißich Lokalnachrichtenseite posten würde wäre das nicht anders ...  ;)
                              Tod und Wahnsinn sind allgegenwärtig, international und überall...


                              Offline ap

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                                Geisterfahrer bringt sich und Familienvater um
                                ALTENSTADT. Bei einem Unfall mit einem Geisterfahrer auf der A7 bei Altenstadt (Lkr. Neu-Ulm) sind gestern 2 Menschen getötet worden. Nach Angaben der Polizei kam beid er Kollision der 59 Jahre alte Falschfahrer , der angekündigt hatte, sich das Leben nehmen zu wollen, sowie der 46jährige Mann am Steuer des entgegen kommenden Wagens ums Leben. Dessen Söhne, 5 und 7 Jahre alt, erlitten leichte Verletzugen und einen Schock.

                                Ich frag mich, WARUM SO ???? Kann der nicht einfach irgendwo runter springen muß der noch unschuldige mit in sein Verderben reißen ?


                                Offline ap

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                                  Japaner züchten transparenten Goldfisch
                                  TOKIO Ein japanisches Forscher-Team hat Goldfische gezüchtet, deren Schuppen und Haut durchsichtig sind. Jeder kann Organe und Muskeln sehen. 2 Jahre brauchten die Wissenschaftler der Universitäten Mie und Nagoya, um die transparenten Tiere zu züchten. Abläufe im Inneren der Fische, beispielsweise am Herzen oder im Blutkreislauf, seien bei Experimenten gut zu beobachten, ohne das die Tiere aufgeschnitten werden müssten. 

                                  praktisch!
                                  Aber Goldfische die nicht gold sind...?
                                  Wenn die in 10 Jahren durchsichtige Hunde züchten will ich auch so einen!


                                  Offline ap

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                                    REGENSBURG     kommentieren     01.01.2010
                                    Drama in der Silvester-Nacht:
                                    Student (25) stürzt von Brücke – tot!
                                    Ein 25-jähriger Student feierte Silvester mit Freunden unweit der Regensburger Nibelungenbrücke. Gegen Mitternacht wollten sie die Feierlichkeiten von der Brücke aus beobachten. Der junge Mann überquerte an der südlichen Auffahrrampe die Fahrbahn von West nach Ost und überstieg das mittige 1,3 Meter hohe Brückengeländer. Nicht ahnend, dass sich ein ca. 3 Meter breiter Spalt zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen befindet, stürzte er durch diesen ca. 10,5 Meter in die Tiefe und kam im Bereich des südlichen Donauufers auf einer Betonplatte zum Liegen.

                                    Der offensichtlich unter Alkoholeinfluss stehende Mann erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen.

                                    Die Kriminalpolizei Regensburg übernahm die Ermittlungen.




                                    der hatte die Brücke wohl noch von Vor der Renovierung/Neubau in Erinnerung, damals gabs diesen Spaklt durch den er gefallen ist nämlich noch nicht ....


                                    Offline ap

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                                      BURGKIRCHEN kommentieren 30.12.2009 
                                       
                                       
                                      Angetrunken
                                      unterwegs
                                       
                                       
                                      Am 26. Dezember, um 21.30 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung des Einsatzzugs der OED Traunstein in Burgkirchen einen 21-jährigen Burgkirchner. Er war zuvor durch überhöhte Geschwindigkeit und seine rasante Fahrweise aufgefallen.

                                      Bei der Kontrolle schlug den Beamten deutlicher Alkoholgeruch entgegen. Den durchgeführten Alko-Test, der 1,2 Promille zeigte, kommentierte der Autofahrer nur mit, „das ist ja jetzt dumm gelaufen“.

                                      Die Beamten pflichteten ihm bei und erklärten ihm, dass jetzt eine Blutentnahme fälllig sei, sein Führerschein sichergestellt werde und ihn ein Strafverfahren mit einer empfindlichen Geldstrafe erwarte.
                                      Christa Latta
                                       




                                       „das ist ja jetzt dumm gelaufen“.  :!:  ;)


                                      Offline ap

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                                        LANDSHUT  kommentieren 02.01.2010 
                                         
                                         
                                        Unbekannter
                                        sprengt Telefonzelle
                                         
                                         
                                        Ein normaler Böller war das jedenfalls nicht.



                                        In der Silvesternacht wurde durch einen unbekannten Täter in der Querstr. Ecke Watzmannstr. eine Telefonzelle durch einen Feuerwerkskörper total zerstört. Bei dem Feuerwerkskörper dürfte es sich um keinen handelsüblichen Kracher gehandelt haben. Die Sprengkraft hätte hierfür nicht ausgereicht. Wer hat Verdächtiges gesehen bzw. gehört? Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Landshut unter 0871/9252-0 entgegen.
                                         




                                        BUMM !


                                        Offline ap

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                                          LANDSHUT  kommentieren 02.01.2010 
                                           
                                           
                                          Barfuß und
                                          total blau
                                           
                                           
                                          Eine 16-jährige Schülerin fand am Neujahrsmorgen um 07.30 Uhr ein Passant schlafend auf einer Bank an einer Bushaltestelle in der Maximilianstraße auf.



                                          Der Passant schaffte es nicht, das Mädchen, das keine Schuhe trug, zu wecken und verständigte den Rettungsdienst und die Polizei. Während der Aufnahme erschien die bereits von Freunden des Mädchens verständigte Mutter der Hilflosen. Ein durchgeführter Alkotest ergab bei der Jugendlichen einen Wert von 1,78 Promille. Eine Behandlung durch den Rettungsdienst war jedoch nicht mehr erforderlich und die junge Frau konnte ihrer Mutter übergeben werden. Die inzwischen ebenfalls eingetroffenen Freunde gaben an, dass die Jugendliche in einer Diskothek in der Landshuter Innenstadt hochprozentigen Alkohol bekommen habe. Gegen den Betreiber wird eine Anzeige nach dem Jugendschutzgesetz erstattet. 
                                           
                                           :pidu:


                                          Offline ap

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                                            Neben dem Gaspedal fanden die Ermittler Teile seines Gebisses,

                                             :shock: ööhm, wiewas ???  :shock:

                                            "Der Fahrer flüchtete über die Felder"..... wie arm....


                                            Offline ap

                                            • Untoter russischer Satanofaschist aus dem Weltraum!
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                                              http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1156787&kat=3&man=3


                                              POLITIK     ÜBERSICHT      ZURÜCK
                                              FBI blamiert sich mit Fahndungsfoto von Bin Laden
                                              US-Fahnder verwendeten bei Aktualisierung des Porträts des Al-Kaida-Chefs Gesichtspartien eines spanischen Politikers
                                               FBI blamiert sich mit Fahndungsfoto von Bin Laden
                                              Peinliche Blamage: Bei der Aktualisierung eines Fahndungsbildes von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden hat sich das FBI beim Foto eines spanischen Politikers bedient.

                                              MADRID - Das Fahndungsfoto sollte Osama bin Laden so darstellen, wie die Ermittler von der amerikanischen Bundespolizei FBI sich den Al-Kaida-Chef heute vorstellen: sichtlich gealtert, ohne Turban und ohne den gewohnt langen Bart. «FBI lässt Bin Laden alt aussehen», überschrieb Spiegel Online eine Reportage über das neue Phantombild. Nun scheint aber das FBI selbst auch ein wenig «alt» auszusehen: Die Madrider Zeitung El Mundo fand heraus, dass sich die US-Terrorfahnder zur Erstellung des Fotos bei der Aufnahme eines spanischen Politikers bedienten.

                                              FBI-Techniker benutzten für das Fahndungsbild die Haare und die Stirn des kommunistischen Parlamentsabgeordneten Gaspar Llamazares. Sie projizierten diese Partien von einem Foto des Politikers per Computer in das Bin-Laden-Bild. Ein FBI-Sprecher räumte ein, ein Techniker habe bei der Suche nach passenden Gesichtselementen auf die Internet-Suchmaschine Google zurückgegriffen und sei dort «rein zufällig» auf ein Bild von Llamazares gestoßen. «Dahinter steckte keine böse Absicht», betonte der Sprecher. «Der Techniker hatte nicht die geringste Ahnung, um wen es sich da handelte.»

                                              Llamazares, der jahrelang das spanische Mehrparteienbündnis IU (Vereinte Linke) angeführt hatte, hat da seine Zweifel. Er kann angesichts der Millionen von Fotos, die bei Google zu finden sind, nicht so recht an einen Zufall glauben. Der Politiker geht davon aus, dass seine politische Haltung bei der Auswahl des Fotos eine Rolle gespielt hat.

                                              Die spanische Presse enthüllte mittlerweile auch noch, dass das FBI auch für das Computerbild eines libyschen Terroristen sich bei einer Llamazares-Aufnahme bediente. Der Politiker erwägt eine Klage gegen das FBI. Die US-Botschaft entschuldigte sich bei dem Abgeordneten. HUBERT KAHL (dpa)
                                              18.1.2010
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                                                  Nr. 03 Mittwoch, 20. Januar 2010               
                                                   
                                                   
                                                  16-Jähriger
                                                  foppt Polizei


                                                  Da einem 16-Jährigen am Sonntag, 16. Januar, gegen 00.15 Uhr, nach einem Lokalbesuch offensichtlich langweilig war, rief er über Notruf bei der Polizeieinsatzzentrale in Rosenheim an und teilte mit, dass in Burghausen, Herderstraße, ein Jugendlicher herumzieht und Sachen beschädigt.

                                                  Als der Mitteiler nach einer Beschreibung des Randalierers gefragt wurde, fiel ihm vermutlich nichts ein, so dass er seine eigene Personenbeschreibung samt Kleidung durchgab. Als kurze Zeit darauf die Streife der Polizeiinspektion Burghausen eintraf und den beschriebenen “Randalierer” festnahm, stellte sich heraus, dass es zu keinen Beschädigungen gekommen war. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde klar, dass der Festgenommene selbst der Anrufer war.

                                                  Da er zudem unter Alkoholeinfluss stand, wurde er ausgenüchtert. Endgültig ernüchternd dürfte für den 16-Jährigen gewesen sein, dass gegen ihn eine Anzeige wegen Missbrauchs von Notrufen erstattet wird.
                                                  Andrea  Obele 




                                                  http://www.wochenblatt.de/live/php3/redaktion/ausgabevolltext.php3?untermandant=41&text=3&id=9461



                                                  Alkohol macht Birne hohl....


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                                                    Ich frag mich immer wieder, warum Leute in die Innenstadt ziehen, um sich dann über entsprechende "Begleiterscheinungen" aufregen. Absolut kein Verständnis für sowas

                                                    BINGO !!!  :!: