RAMMSTEIN verklagt die Bundesrepublik Deutschland

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    Zitat von: sb.com
    Rammstein - Bonner Landgericht gibt VG Köln Recht

    Band darf auf Schadenersatz und Entschuldigung hoffen


    Wie wir im April berichteten, hat die Band Rammstein den deutschen Staat auf 66.000 Euro Schadenersatz verklagt, da die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ihr Album "Liebe ist für alle da" im Jahr 2009 indizierte. Über 55.000 CDs wurden daraufhin vernichtet und etwa 48.000 eingelagert. Beanstandet wurde damals das Lied "Ich tu dir weh" sowie eine Abbildung im Inlay. Bei einem Auftritt in Dortmund wurde der Band daher auch verboten das Lied zu singen.

    Gegen die Indizierung ging man beim Verwaltungsgericht Köln an und bekam Recht. Der Richter entschied im Mai 2010, dass die BPjM ihre Amtspflicht verletzte, indem sie nicht ausreichend zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen habe, woraufhin die Indizierung aufgehoben wurde. Bestätigt wurde das Urteil am 18.03.2015 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Auch das Verbot der Stadt Dortmund wurde daher als rechtswidrig eingestuft.

    Das Landgericht Bonn sah es nun genauso und empfahl beiden Parteien, einen Vergleich anzunehmen: Da man sich fragte, ob es nötig war gleich soviele Exemplare der CD zu vernichten obwohl das Verfahren noch lief, soll die Bundesrepublik der Band 15.000 Euro zahlen und eine Erklärung abgeben, dass die BPjM mit der Indizierung einen Fehler gemacht habe. Einen Monat haben beide Parteien jetzt Zeit, diesen Vorschlag anzunehmen, ansonsten wird der Prozess fortgesetzt. Wie der Anwalt der Band bekannt gab, ist ihnen das Eingeständnis des Fehlers wichtiger als das Geld.