Bei "TCM" gab es ja das Problem, dass es nur einem Zufall zu verdanken war, dass man das Verbot aufheben konnte. Es ist im deutschen Gesetz so: wenn man ein verbotenen Film frei bekommen möchte, kann das nur der Rechteinhaber. Gibt es die Verleihfirma nicht mehr - kann das nur der Staatsanwalt. Der muss aber in dem Werk eine strafrechtliche Relevanz feststellen. Meistens sind die Filme aber dann "harmlos", dass der Anwalt keinen Sinn darin sieht Gelder für das Verfahren zu verschwenden. Also - bleibt der Film einfach verboten.