Sieht so aus als gibt's was auf die Fresse:
Klingelton-Werbung verletzt den Jugendschutz
53 von 53 überprüften Werbespots für Handy-Klingeltöne verletzen die Regeln des Jugendmedienschutzes. Das ist das vorläufige Ergebnis einer Untersuchung der Kommission für Jugendmedienschutz KJM, über die die "Financial Times Deutschland" berichtet. Die Kommission hatte an einem zufällig ausgewählten Tag im März die ausgestrahlten Spots genau angesehen - und dabei keinen einzigen gefunden, der den Regeln entsprach.
Laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist Werbung dann unzulässig, wenn diese direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen. Aufforderungen wie "Hol Dir den ,Crazy Frog’" sind für die Jugendschützer zudem nicht klassische Werbung, sondern Teleshopping, da hier direkte Kaufappelle ausgesprochen werden. Die Jugendschutzbestimmungen für dieses Segment sind jedoch noch einmal strenger.
Außerdem werden in der Regel nicht einzelne Töne, sondern Abonnements angeboten, die Bedingungen werden in den kurzen Spots so klein eingeblendet, dass kaum jemand in der Lage ist, sie komplett zur Kenntnis zu nehmen.
Abschließen kann die KJM das Verfahren erst, wenn die betroffenen TV-Sender Gelegenheit hatten, Stellung zu nehmen. Für die Musikbranche wird das Geschäft mit den Tönen immer wichtiger, um Umsatzausfälle aus dem CD-Verkauf zu kompensieren. So erzielte Warner Music mit digitaler Musik von Januar bis März einen Erlös von 35 Millionen Dollar, während der CD-Umsatz um 30 Millionen Dollar fiel.
Dazu kommt laut "FTD", dass die Musikindustrie erst bei den polyphonen "Real Sounds" mitverdient, während die einfachereren ein- oder mehrstimmigen Töne in die Rechte-Zuständigkeit der Musikverlage fallen - das Potential für die nächsten Jahre wird daher als weiterhin groß angenommen.
Abbestellt werden können die Dienste übrigens per SMS, beim Branchenprimus Jamba mit "STOPALLE" an die Nummer 33 333. Dazu kommt, dass Jugendliche nur eingeschränkt geschäftsfähig sind - verweigern die Eltern die Zustimmung, können Zahlungen nach Ansicht vieler Juristen zurückverlangt werden.
(N24.de, Netzeitung)
Oh wie schön wäre das...Sweety kriegt was auf's Maul, und der besoffene Elch kriegt den bekloppten Frosch an den Kopf geschmissen...yes! 8)