hier mal etwas "kritisches" zum Thema Eruopäische

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Offline ap

  • Untoter russischer Satanofaschist aus dem Weltraum!
  • Die Großen Alten
    • PARENTAL ADVISORY: Explicit Lyrics
    den Text hab ich aus einem anderenForum, lest euch das mal durch, ist nicht untinteressant...

    weiß blos nicht was von halten...

     :?:

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    Am 12.05.2005 wird der Bundestag die EU-Verfassung ratifizieren, die dann Beginn 2007 zur EU-Gesetzgebung wird und unser Grundgesetz de fakto ablöst. Das Grundgesetz bleibt zwar nominal weiter bestehen, da aber EU-Recht grundsätzlich über dem Recht der EU-Mitgliedsländer steht, wird das Grundgesetz faktisch abgeschafft.
    Laut Umfragen wissen ca. 90% der europäischen Bevölkerung nicht, was in der EU-Verfassung steht, bzw. worüber sie gegebenfalls abstimmen (falls sie dürfen).
    Der deutschen Bevölkerung wird die Abstimmung der wichtigsten Entscheidung der letzten 60 Jahre unter Anführung von Unwahrheiten vorenthalten. Begleitet wird dies von einer Nicht- (bzw. Des-) Informationskampagne nie gekannten Ausmaßes unter Einbindung aller Mainstream-Medien.
    Bei der Einführung der EU-Verfassung und der damit einhergehenden faktischen Abschaffung des Grundgesetzes handelt es sich um einen Umsturz, der sich in seiner Größenordnung nur mit der Machtergreifung Hitlers vergleichen lässt. Zwangsarbeit und Enteignung sind mit Harz IV (Agenda 2010 = Vorauseilendes EU-Recht) schon eingeführt (Harz IV verstösst, je nach Interpretation, in ca 10 Fällen gegen das deutsche Grundgesetz). Der Raubtier-Kapitalismus (= Freihandel = Neoliberalismus) wird in der europäischen Union in die Gesetzgebung geschrieben.
    Die verlinkten Artikel, aus einem weit gespreizten journalistischen Spektrum, bieten die Möglichkeit zur ausführlichen Information über die EU-Verfassung abseits der gleichgeschalteten Mainstream-Medien. Vorangestellt eine faktische Auflistung einiger grundsätzlichen Tatsachen der zukünftigen Gesetzgebung des vereinigten Europas.

     

    Das Wahlrecht und damit die Demokratie an sich, wird in der EU in die absolute Bedeutungslosigkeit geführt. Wählbar ist in Zukunft nur noch das EU-Parlament, das aber nur Vorschlagsrecht besitzt und keine echte Mitbestimmung. EU-Präsident, EU-Ministeriat und EU-Kommission sind nicht von der Bevölkerung wählbar. Wirtschaftsinteressen stehen verfassungsrechtlich grundsätzlich über den Rechten von Menschen.

    Das Herkunftslandprinzip und das Personenfreizügigkeitsgesetz wird
    die Sozialabsicherung,
    die Krankenabsicherung,
    die Rentenabsicherung
    und den Kündigungsschutz
    aller europäischen Arbeitnehmer eliminieren.

    Durch das Antidiskriminierungsgesetz werden ausländische Firmen systematisch bevorzugt. Die Versorgung mit Atom-Energie bekommt Verfassungsrang. Es wird in der EU verboten sein, öffentliche Einrichtungen mit öffentlichen Geldern zu fördern.

     Darunter fallen z.B.
    Schulen,
    Universitäten,
    Kindergärten,
    Altenpflege,
    Krankenhäuser,
    öffentlich rechtliche Sender (auch ARD, ZDF und die Dritten werden privatisiert, bzw. ausschließlich werbefinanziert), etc.
    Die aufgeführten Einrichtungen würden privatisiert d.h. in profitorientierte Unternehmen umgewandelt werden.
    Hinzu kämen noch folgende Dienstleistungen und öffentliche Einrichtungen:
    Energieversorgung wie Strom, Wasser
    Autobahnen (Maut),
    Landstraßen (Maut),
    Innenstadtverkehr (Maut), etc.

    Die EU-Verfassung ermächtigt die Union zu weltweiten Militärinterventionen.

    Die EU-Länder verpflichten sich per Gesetz zur Aufrüstung. Kontrolliert wird dies durch eine von der EU geschaffene Aufrüstungs-Kontroll-Agentur.
    Die EU ermächtigt sich zu Kriegen
    um Rohstoffe,
    um Handelswege,
    zur Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen, etc.
    Und schließlich ermächtigt sich die Europäische Union zu Präventivkriegen nach Amerikanischen Vorbild, bis hin zum Einsatz von Atomwaffen. In Krisen und Kriegszeiten ist es den einzelnen Ländern vorbehalten, die Todesstrafe zu verhängen.
    Die EU-Außenpolitik und das EU-Militär unterstehen nicht dem europäischen Gerichtshof.

     Der EU-Gedanke und die EU-Verfassung wurde federführend vom „european round table“ (ERT) initiiert und geschaffen, indem sich die Chefs der europäischen/multinationalen Konzerne einschließlich des internationalen Investmentbanking versammeln.
    Vorbereitende und ausführende Organe sind
    der Internationale Währungsfonds (IWF),
    die Welthandelsorganisation (WTO)
    und die Weltbank.

    Was sich hier liest wie ein Horrorszenario, sind schlicht und einfach die Fakten des EU-Vertrages 2004.
    Details und Zuordnung zu den einzelnen EU-Gesetzestexten sind in den nachfolgenden Links nachlesbar.

    Die EU-Verfassung stellt Kritik an der EU und ihrer Verfassung unter Strafe.

    Das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 des noch aktiven Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist gegeben.

    http://www.discodoener.de/

    AG Friedensforschung an der Uni Kassel

    Attac - Unterschriftenaktion

    Daraus:

    Zitat
    Rückschrittlich

    Die EU-Verfassung fällt hinter die bereits im Grundgesetz erzielten Bestimmungen zurück. Die EU-Verfassung besteht aus 4 Teilen (389 Seiten). Dazu gibt es noch Protokolle und Erklärungen (nochmals 382 und 121 Seiten). Einzelne Artikel nehmen Bezug auf diese, die damit auch Inhalt der Verfassung werden und insbesondere für die Rechtsprechung als Auslegung dienen. Damit werden dann Grundrechte und andere Artikel aus den vorderen Teilen wieder außer Kraft gesetzt, bzw. verkommen zur „Verfassungs-Lyrik“. Ein besonders krasses Beispiel dazu ist die Todesstrafe. Heißt es noch in Artikel II-62 Absatz 2: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Im Artikel 2 der Erläuterungen heißt es dann aber: "Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...“


    telepolis - Kapitalismus brutal

    Daraus:

    Zitat
    Kern der Richtlinie - und damit auch Kernproblem - ist das Vorhaben der EU, künftig das "Herkunftslandprinzip" anzuwenden. Das bedeutet, der Dienstleister unterliegt "einzig und allein den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist". Damit würde letztlich ganz Europa im Dienstleistungsbereich zum Billiglohnland, in dem sich die betroffenen Branchen natürlich am niedrigsten Lohnniveau innerhalb der Gemeinschaft orientieren.

    Selbst dort, wo bereits heute Stundenlöhne zwischen 3,81 und 4,32 Euro gezahlt werden - wie beispielsweise im Friseurhandwerk oder bei Wachdiensten im Bundesland Thüringen -, wären beispielsweise wären litauische oder polnische Fachkräfte sicherlich bereit, für noch weniger zu arbeiten. Zugespitzt bedeutet das: Hartz 4-Minijob-Lohnniveau für alle - zumindest im Dienstleistungsbereich.

    Der jetzt vorliegende Richtlinienvorschlag hätte zur Folge, dass Firmen aus Ländern mit höherem Lohnniveau, etwa Deutschland, in Niedriglohnländer innerhalb der EU umsiedeln und ihre Dienstleistung künftig auch in Deutschland zu dem Niedriglohn anbieten würden, der an ihrem neuen Firmensitz gilt.

    [...]

    Thomas Fritz, Handelsexperte bei Attac, brachte es anlässlich einer Demonstration gegen die Dienstleistungsrichtlinie in Brüssel auf den Punkt:

    "Die EU-Kommission rollt Sozialversicherungsbetrügern den roten Teppich aus. Weil grenzüberschreitend tätige Firmen keine Meldungen mehr abgeben müssen, können sie Arbeitnehmer sogar sozialversicherungsfrei beschäftigen. Während dem Tätigkeitsland Kontrollen untersagt seien, habe das Herkunftsland weder ein Interesse noch ernsthaft die Möglichkeit, diese Aufgabe wahrzunehmen."

    Neben Tarifverträgen und Sozialabgaben nehme die Richtlinie auch Gebühren- und Honorarordnungen unter Beschuss, warnte Fritz:

    "Damit werden die für viele Freiberufler überlebenswichtigen Honorarordnungen auf Dumpingniveau getrimmt."

    Rechtliches Chaos

    Nach Auffassung der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Weltwirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, droht mit der Dienstleistungsrichtlinie auch ein rechtliches Chaos.

    "Die Kontrolle des Dienstleistungserbringers sowie der von ihm erbrachten Dienstleistung obliegt dem Herkunftsstaat, auch wenn der Anbieter Dienstleistungen in einem anderen Staat erbringt."
    Art. 16, Abs. 2

    Das bedeutet, dass auf dem Boden ein- und desselben Staates 25 parallele Rechtssysteme in 20 Sprachen gültig sein und in Konkurrenz treten werden: das anzuwendende Recht wäre von Person zu Person bzw. Betrieb zu Betrieb, Dienstleistung bzw. Dienstleistungsteil je nach Herkunft des Dienstleisters verschieden. Eine solche Situation ist in der Geschichte ohne Beispiel. Selbst beim Turmbau zu Babel gab es zwar verschiedene Sprachen, ansonsten aber galt das Recht des Stadtkönigreiches Babylon.

    In der Konsequenz werden sich in Deutschland inländische Betriebe strengeren Auflagen ausgesetzt sehen als ausländische (Inländerdiskriminierung). Sie würden dann die Gleichstellung mit der ausländischen Konkurrenz einklagen oder aber ihre Unternehmen dorthin verlagern, wo günstigere Normen, Standards, Auflagen, Sozial- und Umweltabgaben sowie Steuern angeboten werden. Nach der Richtlinie genügt bereits eine Briefkastenfirma, sagen wir in Riga, der Slowakei oder der Insel Jersey, um von einschlägigen deutschen Belastungen befreit zu sein.


    telepolis.de - Wer regiert Europa?

    Daraus:

    Zitat
    Der European Round Table of Industrialists wurde schon 1983 gegründet. Ihm gehören 45 Mitglieder an, alles "Industriekapitäne" der größten europäischen Konzerne, u.a. Investor AB, Bayer, British Petroleum, Daimler Chrysler, Ericsson, Fiat, Nestlé, Nokia, Petrofina, Philips, Renault, Shell, Siemens, Solvay, Total und Unilever. Der ERT hat seit seiner Gründung ungehinderten Zugang zur Europäischen Kommission, schreibt die Soziologin und Globalisierungskritikerin Maria Mies.