Dead Rising

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    Zitat von: Faust
    werds wohl wieder verkaufen.

    Hinterher, wenn's beschlagnahmt ist, wirst du dir in den Arsch beißen :D

    Und nun, fast ein Jahr später, scheint es soweit zu sein (siehe Zensurforum). :neutral:


    Offline nemesis

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      @ Ash: Um Gottes willen, lass da bloß die Finger von! Da brauchst du nur mal an den Falschen zu geraten...der Verkauf beschlagnahmter Titel ist ganz klar strafbar.


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        Ja, behalt es. Irgendwann hättest du es sicher bereut, das Game aus den Händen zu geben, wart's nur ab.  8)


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            Zeichen und Wunder:

            Die Beschlagnahme von Dead Rising wurde aufgehoben!

            Ein Trauerspiel...

            Zitat von: schnittberichte.com
            Im letzten Monat berichteten wir, dass die beiden Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg aus dem Jahr 2007 zum Videospiel Dead Rising (2006) im Oktober 2017 aufgehoben wurden und die BPjM die indizierten Fassungen von Listenteil B auf A umgetragen hat.

            Einen Tag später meldete Gamestar, dass sie von Capcom über eine weitere Beschlagnahme des Titels in Kenntnis gesetzt wurden. Diese erging bereits im Juni 2017 vom AG Duisburg und wurde bisher nicht bekanntgegeben, auch Teil 2 wurde erneut beschlagnahmt. Erst in diesem Monat berichtet die BPjM von dem Beschluss und hat die Fassungen daher wieder auf Liste B gesetzt. Wie Gamestar weiter berichtete, sind Capcoms Anwälte aber auch an diesem Beschluss dran und wollen ihn schnellstmöglich aufheben lassen.


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              Zeichen und Wunder:

              Die Beschlagnahme von Dead Rising wurde aufgehoben!

              Ein Trauerspiel...

              Zitat von: schnittberichte.com
              Im letzten Monat berichteten wir, dass die beiden Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg aus dem Jahr 2007 zum Videospiel Dead Rising (2006) im Oktober 2017 aufgehoben wurden und die BPjM die indizierten Fassungen von Listenteil B auf A umgetragen hat.

              Einen Tag später meldete Gamestar, dass sie von Capcom über eine weitere Beschlagnahme des Titels in Kenntnis gesetzt wurden. Diese erging bereits im Juni 2017 vom AG Duisburg und wurde bisher nicht bekanntgegeben, auch Teil 2 wurde erneut beschlagnahmt. Erst in diesem Monat berichtet die BPjM von dem Beschluss und hat die Fassungen daher wieder auf Liste B gesetzt. Wie Gamestar weiter berichtete, sind Capcoms Anwälte aber auch an diesem Beschluss dran und wollen ihn schnellstmöglich aufheben lassen.

              Jetzt ist es offiziell: Teil 1 und 2 sind frei.


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