Vielleicht würde zunächst auch eine öffentliche Rechtsberatung helfen.
Evtl. ist es kein Sachmangel als solcher, sondern einfach eine
Eigenschaft, die nicht der Verkäufer verursacht hat, sondern das Gerät
mit sich bringt. Ob dem verläufer egal war, ob ihr das wusstet oder nicht,
und das nicht erwähnt hat, um die Zahl der potenziellen Bieter möglichst
hoch zu halten, wäre dann eher eine soziale Frage.
Wie z.B bei Festplatten, wo ein GB neuerdings nicht mehr 1024 MB sind,
sondern nur noch 1000. Kein Sachmangel als solcher, auch wenn man
sich zurecht betrogen fühlen könnte.
Oder eine DVD, die jemand versucht mit dem CD Laufwerk abzuspielen.
Unwissenheit des Käufers sind nicht immer auf Sachmängel der Ware
oder Beschreibung.
Soweit ich weiß, bieten die Hersteller oder Vertragsfirmen oft Freischaltcodes an. Pech wäre dann, wenn das Händy noch bei irgendjemandem in einem Vertrag läuft...?