Nachdem der Film in ungeschnittener Form im August 2012 von der BPjM auf Liste B indiziert und im Oktober 2013 sogar beschlagnahmt wurde, erhob StudioCanal Einspruch - der nun fruchtete. Die Horde ist wieder "frei" und wird demnächst auf Liste A umgetragen, ist dann also "nur noch" indiziert und strafrechtlich nicht mehr "bedenklich".