Sicher ist Ritter der Dämonen verboten!!!!!!
Der Verheiher hat die Verleihfassung damals vom markt genommen um der drohenden beschlagnahme zu entgehen....was bedeutet, der Film ist nicht verboten, jedoch ist der uncut nur sehr schwer zu bekommen......
der besitz des Filmes und die Mühe ihn zu beziehen ist also nicht strafbar, nur anstrengend......
als Reaktion wurde darmals dann der Nachfolger Bordello of Blood schnitttechnisch arg kastriert.....und somit immer noch erhältlich (würg...)