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Zitat von: Masterboy am 07. Februar 2008, 08:44:05Ich finde es hat Vor- und Nachteile.Schelcht ist dass der VK hier keine Möglichkeit mehr hat einen Nichtzahler zu "strafen", denn er bleibt auf den Angebotsgebühren sitzen und das ist nicht wenig Geld!Um nochmal was dazu zu sagen... Natürlich hat man noch die Möglichkeit, Nichtzahler zu "bestrafen". Eine Anzeige. Es geht um nen verbindlichen Vertrag, du hast die kompletten Daten des Käufers - also wenn er sich weigert zu zahlen wird es halt erzwungen. Damit hätte ich keine Probleme...Das hat sogar meine Freundin schonmal gemacht und Recht bekommen, ist echt keine große Sache.
Ich finde es hat Vor- und Nachteile.Schelcht ist dass der VK hier keine Möglichkeit mehr hat einen Nichtzahler zu "strafen", denn er bleibt auf den Angebotsgebühren sitzen und das ist nicht wenig Geld!