Roman Polanski verhaftet

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Offline Flightcrank

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    Zwar ist der Mann schon 74 und hat sich in den letzten Jahrzehnten als großer Regisseur verdient gemacht, aber wenn er das damals wirklich getan  hat, und ich denke er ist nicht unschuldig, sonst wäre er nicht Hals über Kopf aus den Staaten geflohen, dann soll er verdammtnochmal dafür gerade stehen :!:


    Offline Flightcrank

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      Zitat von: www.bild.de
      Überraschende Wendung im Fall Roman Polanski (76)!

      Knapp zehn Monate nach seiner Festnahme in der Schweiz ist der Star-Regisseur wieder frei.


      Das Auslieferungsgesuch der USA sei abgelehnt und der Hausarrest des 76-jährigen Oscar-Preisträgers („Der Pianist”) aufgehoben worden, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag in Bern. Die Schweizer Justiz konnte nach eigener Darstellung nicht abschließend klären, ob Polanski die ihm 1977 auferlegte Strafe wegen Geschlechtsverkehrs mit einer 13-Jährigen nicht bereits verbüßt hatte. Das US-Justizministerium habe eine Akteneinsicht abgelehnt.

      Hintergrund: 1977 soll der damalige und mittlerweile verstorbene Richter Lawrence Rittenband Polanski zugesichert haben, dass dessen 42-tägige psychologische Untersuchung in einem kalifornischen Gefängnis die Gesamtstrafe darstellen würde. Anschließend habe der Richter jedoch mit einer weiteren Haftzeit gedroht.

      Das Bundesamt für Justiz hatte von den US-Behörden das Protokoll zur Aussage des damals zuständigen Staatsanwalts Roger Gunson angefordert – ein Dokument, das aber nicht alle Zweifel ausräumen konnte.

      Gunson hatte bereits in der 2008 erschienenen Dokumentation „Roman Polanski: Wanted And Desired” Verständnis für die Flucht des Regisseurs geäußert und dessen Vorwurf eines Justizskandals bestätigt. Polanski war daraufhin nach Europa geflohen und hat seitdem die USA nicht mehr betreten. Den Regie-Oscar für das Holocaust-Drama „Der Pianist” hatte 2003 Harrison Ford stellvertretend entgegengenommen.

      Die Schweizer Justiz begründete die abgelehnte Auslieferung auch mit dem Völkerrecht. Es sei allgemein bekannt gewesen, dass Polanski seit 2006 ein Haus in Gstaad besitzt und sich regelmäßig in der Schweiz aufhält. Die USA hätten aber über Jahre auf ein formelles Auslieferungsersuchen verzichtet. Auch sei Polanski nie durch Schweizer Behörden kontrolliert worden, obwohl er im Fahndungsregister geführt wurde. „Diese Umstände begründeten eine Vertrauensgrundlage, und Roman Polanski hätte sich im September 2009 wohl nicht zur Reise ans Filmfestival von Zürich entschlossen, wenn er sich nicht im Vertrauen befunden hätte, die Reise werde für ihn keine rechtlichen Nachteile haben”, teilte das Bundesamt für Justiz mit.

      Der französisch-polnische Filmemacher, der mit der Schauspielerin Emmanuelle Seigner zwei Kinder hat, war am 26. September vergangenen Jahres auf Basis eines internationalen Haftbefehls am Flughafen Zürich verhaftet worden. Am 22. Oktober reichten die US-Behörden das formelle Auslieferungsersuchen ein. Polanski wurde am 4. Dezember gegen eine Kaution von umgerechnet rund drei Millionen Euro aus der Auslieferungshaft entlassen und in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest gestellt, der mittels einer elektronischen Fußfessel überwacht wurde.

      Polanski hatte sich 1977 schuldig bekannt, mit dem damals 13 Jahre alten Fotomodell Samantha Geimer Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Weitere Anklagepunkte, darunter Vergewaltigung, waren in einer Absprache zwischen Verteidigung und Anklage fallengelassen worden. Er sollte sich allerdings für Unzucht mit einer Minderjährigen verantworten.

      Im Mai hatte der Regisseur aus dem Hausarrest heraus die US-Behörden der Lüge bezichtigt. Das Auslieferungsgesuch diene mehr dazu, ihn „den Medien der ganzen Welt zum Fraß vorzuwerfen, als um ein Urteil zu vollstrecken, über das schon vor 33 Jahren eine Übereinkunft erzielt worden ist”. Nach Angaben der Schweizer Justiz hätten Polanski bei der Auslieferung in die USA maximal zwei Jahre Haft gedroht.

      Die überraschende Festnahme des französischen Staatsbürgers hatte in der Branche Entsetzen ausgelöst. Namhafte Kollegen wie Martin Scorsese, Woody Allen, Pedro Almodóvar, Wong Kar Wai und Wim Wenders hatten im November die sofortige Freilassung gefordert.

      Ursprünglich hatte die Schweiz bereits im Januar über die Auslieferung entscheiden wollen und den Beschluss dann auf unbestimmte Zeit vertagt. Wiederholte Anträge von Polanskis Anwälten, den Prozess einzustellen oder aber in Abwesenheit ihres Mandaten zu führen, waren von US-Gerichten abgelehnt worden.

      Polanski war im Februar bei der Berlinale in Abwesenheit für seinen Thriller „Der Ghostwriter” als bester Regisseur geehrt worden.