Er muss nur mal angegriffen werden, sich wehren und der Täter stürzt ungeschickt bzw. hat eine unentdeckte Vorerkrankung. Tja, Pech. Tot -> lebenslänglich.
Du bist also immernoch der Meinung, dass die beiden Jugendlichen die Opfer sind? Hätten sie von den Kindern abgelassen, wäre das alles nicht passiert, wären sie einfach friedlich gegangen, als sich der Mann zwischen sie und die Kinder geschaltet hat, hätte er auch kein Grund in der Verzweiflung in den Angriff überzugehen. Der Mann zeigte Zivilcourage und bezahlte damit mit seinem Leben und die zwei Jugendlichen sind Schuld daran. Da kann man alles drehen oder wenden wie man will, egal ob der Mann zuerst tätlich geworden ist, in meinen Augen hat ers richtig gemacht.
Was du da oben beschreibst ist genau das was wir Gefahr laufen zu bekommen, fast schon amerikanische Verhältnisse, bei dem ein Einbrecher den Mieter verklagen kann auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, weil er beim Einbruch in der Küche ausgerutscht ist und sich das Bein schnitt mit dem Messer des Opfers (mal als überspitztes Beispiel). Das Opfer wird als Täter hingestellt, bloß weil er hätte warten müssen, bis einer der beiden ihm eine Bierflasche überzieht, bis er sich hätte wehren dürfen.
Todesstrafe und Lebenslänglich sind klar überreagiert und wahrlich zu emotional, aber eine harte Strafe muss her, von mir aus sogar ein Exempel wenn schon die Medien Interesse zeigen. Bei einem Fingerzeig, wie in den meisten Fällen, darf es nicht bleiben oder vielleicht sogar eine Rehabilitationsreise nach Malle auf Staatskosten. Es ist auch kein Wunder, dass das Jugendstrafgesetz überarbeitet und gehärtet wird. Die Gesetzgeber scheinen nämlich ebenfalls der Meinung zu sein, dass es so nicht weitergeht mit der allgemeinen Gewaltbereitschaft der Jugendlichen zur Zeit.
Bleibt nur zu hoffen, dass der Richter sich weder in die eine noch in die andere extreme Richtung blenden lässt.