Lieber Ash,
Du zündest eine Nebelkerze nach der anderen und kommst von Hundertsten ins Tausendste. Am Ende landen wir bei der DDR und Grundermann.
Ich möchte nochmal und zum letzten Mal in aller Klarheit den Faktenstand festhalten:
Für das BKA, die Generalbundesanwaltschaft, die hessische Polizei und die Staatsanwaltschaft steht fest, dass Tobias R. aus rassistischen Motiven gehandelt hat. Der von Dir bemühte BKA-Bericht vom März 2020 stellte Rassismus als dominantes Tatmotiv in Frage. Von einer möglichen Clan-Beteiligung findet sich in diesem Bericht nichts. Es ging nur um die Frage, welche Rolle der Rassismus bei der Tat gespielt hat. Es stand nie in Frage, dass die Tat von anderen Personen begangen worden ist. Es gibt diverse Augenzeugen, die den Täter identifiziert haben.
Nochmal: Es gibt nicht den Hauch eines Beleges für die These vom Clan-Verbrechen. Das einzige was Du ins Feld führst sind Gerüchte in Hanau, das „da mehr Dahinter steckt“. Gerüchte, die Du selbstredend aus zweiter oder dritter Hand hast.
Die Clan-These entbehrt jeder Grundlage und sie ist ein Schlag in das Gesicht der Angehörigen und Überlebenden. Letzteren wird damit unterstellt, die Öffentlichkeit gezielt belogen zu haben.
Natürlich ist die These von der Redefreiheit gedeckt. Du kannst das gerne so oft wiederholen, wie Du möchtest. Dadurch wird es aber nicht richtiger. Und zur Redefreiheit gehört auch dazu, Widerspruch ertragen zu müssen.