http://www.wochenblatt.de/live/php3/redaktion/ausgabevolltext.php3?untermandant=21&text=1&aktuellbox=Y&id=3633REGENSBURG kommentieren 30.10.2009
Eisenberg-Anwälte:
LKA-Theorie „abwegig”
Am Freitag ist es auf den Tag genau ein halbes Jahr her, dass der Regensburger Student Tennessee Eisenberg durch zwölf Polizei-Kugeln tödlich verletzt wurde. Das Bayerische Landeskriminalamt hatte am 20. Oktober eine Stellungnahme zu dem Gutachten abgegeben, in dem der Münsteraner Rechtsmediziner Dr. Bernd Karger das damalige Vorgehen der Polizei in keinem guten Licht erscheinen ließ. Zu dieser Stellungnahme gibt es nun wiederum eine Pressemitteilung der Anwälte der Familie Eisenberg. Schon im Betreff der E-Mail, in der die Mitteilung versendet wurde, sprechen die Anwälte Klartext.Er lautet „Verdacht eines Tötungsdelikts zum Nachteil Tennessee Eisenberg durch Regensburger Polizisten”. Hier die Pressemitteilung in Auszügen:
„In unserer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft haben wir schon vorab darauf hingewiesen, dass entscheidende Feststellungen in der Stellungnahme des Bayerischen Landeskriminalamts nicht zutreffend sind.
In diesem Zusammenhang ist besonders auffällig, dass das BLKA in seinem ursprünglichen Gutachten, bestehend aus vier Teilgutachten und einem Ergänzungsgutachten, die charakteristischen Blutspritzmuster an der Wand des Eingangsbereiches vollkommen ignoriert hat. An Hand dieser Blutanhaftungen konnte der Sachverständige Dr. Karger die Position des Schützen, der die letztendlich tödlichen Schüsse abgegeben hat, rekonstruieren.
Nachdem das LKA nunmehr mit diesem Befund konfrontiert worden ist, versucht das BLKA die von ihm ursprünglich überhaupt nicht beachteten Blutspritzer dadurch zu erklären, dass diese beim Abtransport des tödlich verletzten Tennessee Eisenberg entstanden sein sollen.
Diese Auffassung halten wir für abwegig, da die Blutspritzer an der Wand eine Höhe bis zu 130 cm erreichen. Wir haben daher angeregt, diese Frage einem Gerichtsmediziner ausserhalb Bayerns zur Prüfung vorzulegen, da das Vertrauen der Familie in die Bayerischen Ermittlungsbehörden nachhaltig gestört ist.
Zum wiederholten Mal haben wir auch angeregt, den auch im Hinblick auf die nunmehr vorliegende Stellungnahme des BLKA absolut geboten erscheinenden Augenschein mit Tatrekonstruktion durchzuführen.”
Regensburg, 29.10.2009,
RA von Kietzell RA Tesseraux RA Tronicsek
Rainer Wendl