Ich weiss garnicht, was ihr gegen Indizierungen habt. Der Verkauf/ Versandhandel wird eingeschränkt, aber das ist meiner Meinung nach richtig. Kinder und Jugendliche sollten nicht an Filme gelangen, die über ihrer Alterstufe liegen. Natürlich können die Kinder oder Jugendlichen die Filme ja über Erwachsene beziehen. Und das Werbeverbot ist auch eine gute Sache: Kinder und Jugendliche sollten nicht dazu verführt werden, gewalttätige Filme zu sehen. (Im übrigen halte ich auch ein absolutes Zigarettenwerbeverbot und Alkoholwerbeverbot für angebracht... und Werbung in Kinderfilmen/serien)
§131 ist allerdings als Anwendung auf Spielfilme ein Zensurskandal sonder gleichen (ohne Frage)! Auch §130 StGB ist schwachsinnig, wie ich finde. Mit §184 bin ich einverstanden.
Andererseits sollte man Schnittfassungen von Filmen verbieten, bzw. man müsste Druck ausüben, dass der Verleih neben einer Schnittfassung auch die Originalfassung anbieten MUSS.