In der Schweiz hat vor einiger Zeit ein SP-Politiker den lokalen Mediamarkt-Betreiber verklagt, weil dieser das Ober-Ultra-Krass-Brutale Stranglehold ab Stange verkauft. Der Mediamarkt-Betreiber hat sich auf diese juristische Streiterei eingelassen und so sieht das Resultat aus:
"Killergame" bleibt weiterhin erlaubt 9.6.2008 12:15Erstmals hat ein Schweizer Gericht über das Verbot eines "Killergames" geurteilt. Das Computerspiel "Stranglehold", in dem ein Polizist reihenweise Verbrecher erschiesst, darf weiter verkauft werden. Dies hat das Strafeinzelgericht Bern-Laupen entschieden. Das Spiel sei weder besonders grausam noch eindringlich, hielt die Richterin fest. Die gezeigten Grausamkeiten verletzten auch die Menschenwürde nicht. Angeklagt war der Filial-Leiter eines Mediamarkts. Der Berner SP-Grossrat Roland Naef hatte ihn angezeigt.
Für Naef stand der Mann stellvertretend für alle "Killergame"-Verkäufer vor Gericht.Das Resultat war schon bei bekannt werden der Klage ein Eigentor! Der Mediamarkt machte ganzseitige Werbeinserate für Stranglehold, die "Mode-Zocker" rannten in Scharen in die Läden und das Game wurde zum Schulhof-Hauptthema, wen wunderts! :P Nun scheint das Thema mal vom Tisch zu sein, mal schau'n wer den nächsten Angriff wagt!
Das geile ist ja, dass dieser Mediamarkt-Betreiber stellvertretend angeklagt wurde!
Ich hoffe nur, dass diesem Politiker nie ein Manhunt in die Finger fällt... :?
P.S. Nach Erscheinen von GTA IV gabs auch grosse Diskussionen wegen desse Gewalt-Inhalts. Das grösste Problem war aber, dass Game-Läden ihre Test-Konsolen mit GTA bestückten und so die Kiddies in den Ferien im Laden Games ab 18 zocken konnten!!
Da verstehe ich den gewissen Unmut und verurteile die Ladenbetreiber! Weil genau durch solches Fehlverhalten, könnte es für uns Erwachsene irgendwann doch noch Probleme geben und mann richtet neben den Erotik-Märkten plötzlich Ab18-Märkte oder so...