Mortal Kombat 9 (PS3, XBOX360)

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Offline nemesis

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    Sk: Bei mir geht das immer wunderbar. Sprich das Bild ist bei mir zu sehen.

    Natürlich ist es das, du Weihnachtsmann... weil es bei dir noch in deinem Cache ist...  :fight2:

    EDIT:
    Bildadresse im Upload einfügen, hochladen und ins Post packen dauert gestoppt keine 10 Sekunden.  :P
    « Letzte Änderung: 03. Juli 2010, 20:28:01 von nemesis »


    Offline nemesis

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      So:

      Zitat von: sb.com
      BPjM-Sonderinfo: Mortal Kombat auf Liste B
      Vorläufige Anordnung um Verkauf in Deutschland zu stoppen

      Wie bereits vor 2 Tagen angekündigt, wurde heute das Spiel Mortal Kombat (2011) mittels einer vorläufigen Anordnung auf Liste B indiziert. Dies hat die BPjM in einer Sonderinfo nur 1 Woche nach den letzten offiziellen Indizierungen bekannt gegeben.

      Durch die Blitzindizierung auf Liste B sollen vor allem auch deutsche Händler, die den Jugendschutz einhalten (also beispielsweise den Titel nicht öffentlich ausstellen), daran gehindert werden, das Spiel an Erwachsene zu verkaufen, da zumindest laut der Ansicht der BPjM ein Verbreitungsverbot gemäß §131 StGb für diesen Titel besteht.

      Der Grund für die vorläufige Anordnung ist, dass im Zusammenhang mit Artikel 5 des Grundgesetzes in Deutschland eine Vorzensur nicht möglich ist. Die Beschlagnahme oder die Indizierung eines Titels kann also erst dann erfolgen, wenn der Titel bereits erschienen ist. Gerade wegen sehr beliebten Titeln (wie scheinbar Mortal Kombat), die weltweit zum gleichen Zeitpunkt erscheinen und bei denen Gefahr besteht, dass sie sofort nach dem Release in großen Mengen verkauft werden, wurde der BPjM vor einigen Jahren die Möglichkeit der Vorläufigen Anordnungen gemäß §23 Absatz 5 JuSchG eingeräumt.

      Wenn die Gefahr besteht, dass ein Träger- oder Telemedium kurzfristig in großem Umfange vertrieben, verbreitet oder zugänglich gemacht wird und die endgültige Listenaufnahme offensichtlich zu erwarten ist, kann die Aufnahme in die Liste im vereinfachten Verfahren vorläufig angeordnet werden


      Bei einer vorläufigen Anordnung ist eine abschließendene Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien innerhalb eines Monats erforderlich. Aber wie in allen bekannten Fällen zuvor, nutze man auch hier die mögliche Verlängerung um einen weiteren Monat. Danach wird dann bekannt gegeben ob der Titel auf Liste B bleibt oder auf Liste A umgetragen wird, die es auch sehr vorsichtigen Händlern wieder ermöglichen würde den Titel in Deutschland unter der Ladentheke zu verkaufen.

      Der normale Indizierungprozess dauert für gewöhnlich immer mindestens 2-3 Monate bis nach Erscheinen des Titels. Hier hätten wohl ein Großteil der Interessenten den Titel bereits gekauft.

      Explizit indiziert wurden heute die PS3- und XBox 360-Versionen aus England von Warner Bros. Interactive.
      « Letzte Änderung: 07. Mai 2011, 15:31:47 von nemesis »