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Offline Bloodsurfer

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    Zitat von: "ap"
    soweit ich weiß ist das Versenden von 18er-Titeln mit dem neuen Jugendschutzgesetz zum 01.04. diesen Jahres eigentlich erlaubt. Solange der Käufer sich mit seinem Ausweiß/Ausweißkopie beweist das er volljährig ist, dies trifft also auch auf Online-Auktionshäuser wie FIlmundo und deinen neuen da zu.
    Bin mir aber nicht 100%ig sicher, also wenn mich jemand berichtigen will....

    Es stimmt, was du geschrieben hast. Wenn der Besteller gegenüber dem Versender seine Volljährigkeit bewiesen hat, aber auch nur dann, ist der Versand von 18ern legal. Allerdings musst du das im Zweifelsfall erst mal beweisen...

    Die Streitfrage ist im Moment ja noch, was als eindeutiger Beweis der Volljährigkeit gültig ist.


    Offline Bloodsurfer

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      Das ist ja geil :uglylol:

      Scheinbar klicken die sich ihre Einkäufe zusammen und sobald sie die Daten des Verkäufers haben stornieren sie dann bzw. bezahlen einfach nicht, dann kommt die Abmahnung nach.

      Hoffentlich entwickelt sich das für den Abmahnenden zu einem richtig schönen Bumerang im Bezug auf Verleumdung, üble Nachrede, Betrug und so weiter.