also mein Sachverhalt ist so:
bin mit den Erklärungen immer 2 Jahre hinterher, da ich so langsam bin
Da ich Student war, habe ich mein Studium bislang als vorgezogene Werbungskosten abgesetzt, sprich Verlustvortrag.
Bis 2006, wo ich den 2005 Bescheid bekam lief auch alles reibungslos.
Ende letzten Jahres, als ich den 2006 abgab, hieß es plötzlich Gesetzesänderung 2004. Ab 2004 Studium nur noch Sonderausgaben. Rückwirkend wurden mir auch die Verlustvorträge 2005 und 2004 nach unten korrigiert auf 2003.
Meine Fragen gehen dahin:
-wie richtig Einspruch und gegen welche Bescheide dann überhaupt?
-darf Finanzamt die Bescheide 2005 und 2004 überhaupt rückrechnen?
habe mich bei der Lohnsteuerhilfe erkundigt wegen Mitgliedschaft bzw. bei 2 Steuerberatern angerufen.
Die Auskünfte der Steuerberater bzgl. Kosten sind mir verdammt schwammig. Heißt immer je nach Aufwand, die wollen sich da nicht festlegen bzw. der eine sagt, Erstberatung kostenlos.
Nur mal ehrlich, keiner hat was zu verschenken und wenn die dann sagen sie müssen sich einlesen oder wie auch immer, dann haste plötzlich ein paar Stunden in Rechnung, auch wenn es Verrechnungssätze gibt.
D.h. für mich klingen die Steuerberater wie eine Mogelpackung. Erst anfüttern und dann druff.
Gut, die Lohnsteuerhilfe ist ein Verein, wo ich dann knapp 100 € Jahresgebühr bezahle, aber dann im Prinzip für die aktuelle plus die nächsten 2 Erklärungen hin kann und zwar kostenlos, da ich ab 2007 die Verluste richtig verrechnen möchte.