Also gegen das JuSchG verstößt das Posten derartiger Bilder nicht, die da sind als "ab 16" definiert. Gegen das Urheberrecht verstoßen sie meines Erachtens nach auch nicht, es sei denn sie sind nicht kostenlos im Internet.
Grenzen sollte es schon geben, aber wer gerne Oberkörper freie Bilder posten will, kann dies was mich an geht ruhig machen, mich stört's nicht
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