Filmreview: The Texas Chainsaw Massacre Part 2

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Offline Manollo

  • aka Manuel
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    Scheiße wie geil.  :shock:

    Jetzt nurnoch Teil 3 und 4 in so einer Edition von Turbine und das ganze wäre perfekt.  :thumb:


    Offline Manollo

    • aka Manuel
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      Wie wäre das denn: TCM2 ist beschlagnahmt. Turbine lässt den von der JK prüfen und die bescheinigen ein ok - wenn die den nun bringen, ändert das aber ja nix an der Beschlagnahme, oder!?

      Nö, da die JK-Siegel eigentlich nur zur Absicherung dienen.

      Ich denke Beschlagnahme verjährt nie!? Oder bin isch Holzweg? Jedenfalls wurde der hier doch sogar aus dem Kino raus beschlagnahmt, wenn ich mich recht entsinne!

      Ähm ja, eine Beschlagnahme verjährt nie.
      Nicht mal eine Indizierung, auf die ja meist eine Folgeindizierung folgt und nicht direkt und automatisch die Entindizierung.

      Vielleicht bringen die den über AT exklusiv!?

      Das stimmt nicht.
      Beschlagnahmen können verjähren, dass war bei dem ersten Teil nämlich auch der Fall.
      Und zwar verjähren Beschlagnahmen theoretisch schon nach 3 Jahren.
      Ein Einziehungsbefehl nach 10 Jahren.
      Da die Bpjm aber Beschlagnahmte Filme automatisch indizieren und auf Liste B setzen muss und Indizierungen erst nach 25 Jahren verjähren, ist der Film nun erstmal weg.

      Das Problem nach 25 Jahren ist aber nun, dass die Bpjm den Film, weil er mal beschlagnahmt war, immer wieder auf Liste B folgeindizieren müssen.
      Selbst streichen dürfen sie gar nicht.

      Um den Film jetzt aber wieder frei zu bekommen, muss der Film erneut vor einen Gericht vorgelegt werden.
      Dies ist aber gar nicht so einfach, da ein Staatsanwalt dies machen muss, wenn er den dringenden Verdacht auf ein Verstoß gegen das StGB sieht.

      Dann erst kann ein Gericht den Film erneut Beschlagnahmen, was bei dem ersten Teil Fall war.
      Dieser wurde 2010 erneut beschlagnahmt, vom Amtsgericht Frankfurt.
      Bei einer erneuten Beschlagnahme ist es dem Rechteinhaber (in dem Fall Turbine) aber möglich Einspruch einzulegen, was auch getan wurde und womit Turbine letzendlich erfolgreich war.

      Das war jetzt die Kurzfassung, somit ist es also möglich, Beschlagnahmte Filme wieder zu rehabilitieren.
      Und wie gesagt, die Beschlagnahme an sich verjährt ganz normal, solange aber niemand dann nachhakt, ist der Fillm aber auch nicht frei.

      Quellen:

      http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/redaktion/PDF-Anlagen/bpjm-aktuell-verjaehrung-von-allg.-beschlagnahme-und-einziehungsentscheidungen-aus-03-04,property=pdf,bereich=bpjm,sprache=de,rwb=true.pdf

      Buch: Die Akte TCM Seite 3 ff.