ich dachte beschlagnahmte DVDs darf ich zum Eigenbesitz haben bzw. aus dem Ausland einführen. (meine jetzt nicht Online, sondern z.B. mit dem PKW aus Holland, etc..)
Ich darf sie nur nicht veräußern, erst dann mach ich mich strafbar.
@Michael: wie Du ja auch schon festgestellt hast, sind die Tipps für Neulinge oben sehr hilfreich. Infos über erhältliche Fassungen findest Du in der OFDB. Auf Börsen wirst Du i.d.R. dt. Veröffentlichungen finden.
Ich hab aber z.B. jetzt speziell in Nürnberg die Erfahrung gemacht, daß die ausländischen DVDs auch präsenter werden.
Ganz wichtig: Auf Bootlegs aufpassen!!!!!!!!!!!!