Börsenneuling

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Offline Bloodsurfer

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    Zitat von: "MichaelMyers"
    komm ich da unter 18 überhaupt rein

    Kommt auf dein Aussehen und Glück an. Nach Mannheim habe ich ein paar Mal einen 16/17jährigen Freund mitgenommen, der kam immer ohne Kontrolle rein (mich fragen sie heute noch jedes Mal nach meinem Ausweis, mit 20 fängt das irgendwann auch an zu nerven).

    Zitat von: "MichaelMyers"
    wenn ich ein dvd laden eröffne kann ich mir ne extra kammer einrichten und dort dürfte ich lidzensierte dvds verkaufen

    Ich gehe mal davon aus, dass du "indizierte" Filme meinst...  ;) Folglich stimmt das so, der Händler darf in dem abgetrennten Raum indizierte Filme/Spiele/Magazine/Musik usw. an Volljährige verkaufen. Er darf jedoch nicht in seinen frei zugänglichen Bereichen Werbung dafür machen.

    Zitat von: "MichaelMyers"
    beschlagnahmte dvds dürfen garnicht mehr verkauft werden

    Ebenfalls korrekt. Theoretisch sollten beschlagnahmte DVDs restlos vom Markt verschwunden sein, wie der Name schon sagt. Praktisch ist das jedoch nie der Fall, auf der einen oder anderen Börse findet man nach wie vor auch beschlagnahmte DVDs. Damit sollte sich nur kein Händler erwischen lassen.
    Der private Besitz einer beschlagnahmten DVD ist jedoch ausdrücklich erlaubt, allerdings nur wenn du nachweisen kannst diese DVD bereits vor der Beschlagnahme gekauft zu haben (und das dürfte schwer fallen ;) ).


    Offline Bloodsurfer

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      Zitat von: "Ketzer"
      ich dachte beschlagnahmte DVDs darf ich zum Eigenbesitz haben bzw. aus dem Ausland einführen. (meine jetzt nicht Online, sondern z.B. mit dem PKW aus Holland, etc..)

      Soweit ich weiß ist das falsch. Beschlagnahmte Filme sind ja auch die einzigen DVDs die vom Zoll generell nicht mehr rausgegeben werden, indizierte Filme bekommt man mit Altersnachweis ausgehändigt.


      Offline Bloodsurfer

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        Naja, der Besitz ist ja in der Tat nicht strafbar, aber einführen darfst du die Filme dennoch nicht - egal ob per Bestellung oder eigenhändig.
        Bisher dachte ich immer es wäre so, lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren, aber dann bitte mit Beweisen... ;)


        Offline Bloodsurfer

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          Zitat von: "Ketzer"
          In der Broschüre "Jugendschutzgesetze", veröffentlicht von Ministerium, heißt es: "Nicht erlaubt ist es, indizierte Medien im Versandhandel zu importieren." Damit wird klar, daß man keine Chance hat, indizierte Medien aus dem Ausland zu bestellen. Der Zoll wird diese Datenträger sicherlich einbehalten. Für beschlagnahmte Filme gilt das selbe.
          Es spricht jedoch nichts dagegen, Filme im Ausland (eigenhändig) zu kaufen und dann Einzuführen. Selbst beschlagnahmte Filme kann man im Ausland legal erwerben (nach jeweiligen Recht des Landes) und dann als Ware im persönlichen Besitz nach Deutschland mitbringen. Dies alles gilt natürlich nicht, wenn man die Absicht hat, die Filme zu verbreiten.

          OK, mag sein dass man sie selbst einführen darf, das wusste ich bisher nicht.
          Sicher ist jedoch folgendes: Indizierte Filme leitet der Zoll weiter, bzw. du darfst sie selbst abholen nachdem du einen Altersnachweis gebracht hast. Beschlagnahmte Filme jedoch werden sofort an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dem Besteller passiert deswegen zwar nichts, aber die Filme sieht er nie wieder.