Börsenneuling

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    ich dachte beschlagnahmte DVDs darf ich zum Eigenbesitz haben bzw. aus dem Ausland einführen. (meine jetzt nicht Online, sondern z.B. mit dem PKW aus Holland, etc..)

    Ich darf sie nur nicht veräußern, erst dann mach ich mich strafbar.


    @Michael: wie Du ja auch schon festgestellt hast, sind die Tipps für Neulinge oben sehr hilfreich. Infos über erhältliche Fassungen findest Du in der OFDB. Auf Börsen wirst Du i.d.R. dt. Veröffentlichungen finden.
    Ich hab aber z.B. jetzt speziell in Nürnberg die Erfahrung gemacht, daß die ausländischen DVDs auch präsenter werden.

    Ganz wichtig: Auf Bootlegs aufpassen!!!!!!!!!!!!
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      Bloody:

      ich meinte, wenn ich z.B. im Urlaub mit dem PKW bin und mir nen 131
      mitbringe, dann dachte ich, die können den nicht einziehen, da der Besitz niht strafbar ist, sondern nur der Handel damit
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        Zitat von: "MichaelMyers"
        darf man sie ansehen


        Hatte gedacht das ist bei 131 auch verboten  ;)
        Kleiner Scherz!


        @Bloody:

        2.d) Wie sieht es mit dem Import von indizierten/beschlagnahmten Filmen aus?
        In der Broschüre "Jugendschutzgesetze", veröffentlicht von Ministerium, heißt es: "Nicht erlaubt ist es, indizierte Medien im Versandhandel zu importieren." Damit wird klar, daß man keine Chance hat, indizierte Medien aus dem Ausland zu bestellen. Der Zoll wird diese Datenträger sicherlich einbehalten. Für beschlagnahmte Filme gilt das selbe.
        Es spricht jedoch nichts dagegen, Filme im Ausland (eigenhändig) zu kaufen und dann Einzuführen. Selbst beschlagnahmte Filme kann man im Ausland legal erwerben (nach jeweiligen Recht des Landes) und dann als Ware im persönlichen Besitz nach Deutschland mitbringen. Dies alles gilt natürlich nicht, wenn man die Absicht hat, die Filme zu verbreiten.
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          hier standen doch vorhin 2 Postings mehr ????????
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