Heute in der Zeitung gefunden:
(Mittelbayerische Zeitung, 13.03.04)
Zoll darf Post künftig nich tmehr öffnen
Karlsruhe (ap). Das Bunderverfassungsgericht hat dem deutschen Zoll untersagt, zur Abwehr von Straftaten Post zu öffnen und Telefongespräche abzuhören. Die Karlsruher Richter stuften entsprechende Befugnisse des Zollkriminalamtes als verfassungswidrig ein. Das Verfassungsgericht gab dem Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2004 Zeit, die unter der Regierung Kohl ergangenen Vorschriften im Außenwirtschaftsgesetz zu korrigieren. Ich glaub das ist ne gute Nachricht für alle, die sich expliziete Filme aus dem Ausland importieren, oder??