was soll da sein?
in Kurzform:
- Der Besitz sowie Kauf und Verkauf von indizierten Filmen ist erlaubt solange die Personen Volljährig sind. Einschränkung ist dass indizierte Filme nicht öffentlich beworben und ausgestellt werden dürfen, sprich sie müssen Jugendlichen unzugänglich gemacht werden (z.B. durch räumliche Trennung)
- Beschlagnahmte Filme darf man besitzen, aber nicht verkaufen, verleihen oder sonst irgendjemand anderem Dritten zugänglich machen. Der Verkauf im Ladengeschäft ist logischerweise ebenfalls komplett untersagt.