So, ich hab jetzt mal auf meiner KSK nachgehört wie das generell ist. Die haben gemeint, das es ohne Probleme möglich ist, einen überweisenen Betrag zurück zu fordern. Man muß zwar einen driftigen Grund angeben aber das ist ja bei dir der Fall. Bei dieser "Rückbuchung" muß jedoch ein bestimmter Zeitraum von max. 7 Tagen eingehalten werden. Bei besonderen Fällen geht es auch über diesen Zeitraum hinaus !