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Offline Elena Marcos

  • a.k.a. Dirk
  • Die Großen Alten
    • Come on in ... hahahahahahahahahah
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    Oh...

    jetzt ist schon Zahlen gefährlich :

    gefunden bei PC Welt :

     

    Vor ein paar Tagen wurde das Download-Portal www.ftpwelt.com geschlossen – wir berichteten am 16.09.2004 und am 20.09.2004 .

    Über das Portal sollen 150 Filme, weit über 150 PC-Spiele und viele Musikdateien für angemeldete Nutzer gegen Bezahlung erhältlich gewesen sein. Nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) handelte es sich bei www.ftpwelt.com um die wichtigste und bekannteste kommerzielle Download-Site im deutschsprachigen Raum. Die angebotenen Filme und Dateien waren jedoch Raubkopien. Vier Betreiber wurden festgenommen.

    Jetzt müssen auch die rund 45.000 Nutzer des Portals strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Der Download von raubkopierten Filmen, Musikdateien und Software ist strafbar


    War zunächst nur die Rede davon, nicht alle Kunden, sondern nur die führenden Köpfe zur Rechenschaft zu ziehen, soll jetzt – so Staatsanwalt Thomas Köhler – doch gegen alle Nutzer ein Strafverfahren eingeleitet werden. Zu ermitteln sind die Nutzer leicht. Der Zugriff auf die Daten war sogar Dritten möglich. Die Betreiber des Internet-Portals www.gulli.com wollen ein Datenbank-Backup heruntergeladen haben, das 31232 Datensätze mit Mail-Adressen, Benutzernamen und Passwörtern für den Zugang zu www.ftpwelt.com enthalten hat.

    Nutzer, die sich darauf hinausreden wollen, mit dem Download von ftpwelt.com lediglich eine Privatkopie gemäß § 53 Urheberrechtsgesetz gezogen zu haben, haben Pech. Die auf ftpwelt.com angebotenen Dateien waren keine Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch – es handelte sich dabei eindeutig um rechtswidrige Vorlagen.

    Die Nutzer hätten wissen müssen, dass sie hier auf ein illegales Download-Angebot zugreifen. Wenn man sich nur wenige Tage nach einem Kinostart einen Film herunterladen kann, kann das nicht legal sein. Über www.archive.org und die dort verfügbare Wayback-Funktion lässt sich nachvollziehen, was auf ftpwelt.com verfügbar war. Beispielsweise gibt es dort einen Screenshot der Seite vom 06.02.2004 . Dort wurden nur eine Woche nach einem Kinostart zwei Filme zum Download angeboten. Auch das Argument, dass die Nutzung des Portals durch die Bezahlung legal erschien, zieht nicht. Die niedrigen Preise und die schnelle Verfügbarkeit kurz nach dem Kinostart entsprechen nicht der üblichen Verwertung von Urheberrechten.
    Staatsanwalt Köhler meint zwar, dass nicht alle Verfahren Strafen nach sich ziehen werden. Trotzdem: Es kann hart werden.

    Das Strafmaß für das unerlaubte Eingreifen in Urheberrechte beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, so die Auskunft von Rechtsanwalt Johannes Richard ( www.internetrecht-rostock.de ). Hat der Downloader gewerblich gehandelt, die Filmkopien also beispielsweise weiterverkauft, können ihm gem. § 108a UrhG sogar bis zu fünf Jahre Haft drohen. Als gewerbliches Handeln gilt übrigens bereits, wenn der Verkaufspreis der DVD über dem Rohlingspreis gelegen hat.

    Haftstrafen werden jedoch vermutlich kaum verhängt. In erster Linie dürfte es die Geldbeutel der Nutzer treffen. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen gemäß § 40 StGB berechnet und richtet sich nach dem verfügbaren Einkommen des Täters. Um das Strafmaß festzulegen, werden Umfang des Downloads und eventuelle Vorstrafen betrachtet. Außerdem spielt das Alter eine Rolle. Täter unter 21 Jahren unterliegen in der Regel dem milderen Jugendstrafrecht.

    Nach Ansicht von Rechtsanwalt Johannes Richard werden kaum alle 45.000 Nutzer strafrechtlich verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft hat sich jedoch dahingehend geäußert, dass vermutlich einige Präzedenzfälle öffentlichkeitswirksam durchgezogen werden. Das dürfte vor allem diejenigen Nutzer betreffen, die das Portal sehr intensiv besucht und für ihre Downloads eine Flatrate gebucht haben.

    Anders sieht es aus, wenn auch die Filmindustrie Schadenersatzansprüche anmeldet. Dann könnten weitere Forderungen auf die Downloader zukommen.


    Also - selbst zahlen für Musik kann nach hinten losgehen...die Daten wurden ewrmittelt und die Nutzer kriegen Ärger....was für eine Welt

    "Wir laufen keinen Trends hinterher, wir SETZEN welche!"