Der GEZ Fred

Gast · 2 · 14979

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Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber du musst, wenn du BAföG
bekommst, auch GEZ zahlen, ab einer besatimmten Höhe.

Bei Behinderung wirst du nur befreit, wenn es eine Seh- oder
Hörbehinderung ist, oder wenn du (auch im Rollstuhl) nicht aus
der Wohnung kannst, sodass der Fernseher als Ersatz für das
öffentliche Leben fungiert.

BAfögG schließt Wohngeld von vorn herein aus. Entweder bekommste das
Eine - oder das Andere.

Mit der Wohnung ohne Einkommen könntest du Probleme bekommen.
Wenn du nämlich KEIN Einkommen -und trotzdem eine Wohnung hast,
kann man davon ausgehen, dass du eine anderweitige Geldquelle hast,
die wahrscheinlich überhalb der Existenzgrenze liegt... (Nimmt man dann
mal so an). Man muss dir ja nicht nachweisen, dass du zuviel Geld hast,
sondern du, dass du zuwenig hast. Und bei keinem Nachweis, kein
Nachweis.  ;)
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„70% der Deutschen kennen Kurt Beck nicht.“ ... „39% der Deutschen bewerten seine Arbeit mit ,Gut’“