Blood Feast ist beschlagnahmt worden

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Freddy

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Beschlagnahmung des Hershell Gordon Lewis-Films "Blood Feast" Teil III


Die aktuelle Pressemeldung:

Forchheim, 06.10.2004 - Medialog e.V. - Der Verein zur Förderung von Medienkompetenz hat heute seine zwischen März und September durchgeführte Unterschriftensammlung zusammen mit einer Petition beim Deutschen Bundestag in Berlin eingereicht. Ziel der Petition ist eine Neudiskussion des Strafgesetzparagrafen 131, nach dem fiktionale Spielfilme wegen "Gewaltverherrlichung" beschlagnahmt werden dürfen. Insgesamt 2274 Filmfreunde, darunter Universitätsprofessoren, Verleger, Journalisten und Beschäftigte aus der Filmbranche haben sich mit ihrer Unterschrift gegen das Totalverbot fiktionaler Spielfilme ausgesprochen.

Anlass der Aktion war die im Januar durch das Amtsgericht Karlsruhe beschlossene Beschlagnahme des Films "Blood Feast". Dieser 1963 in den USA entstandene Spielfilm wurde nach 41 Jahren wegen "Gewaltverherrlichung" verboten. In einer ausführlichen filmwissenschaftlichen Stellungnahme belegt Medialog e.V. nicht nur den filmhistorischen Wert des Filmes, sondern zweifelt darüber hinaus die Stichhaltigkeit und Professionalität des Verbotsverfahrens an. Neben dieser Stellungnahme hat der Kieler Filmwissenschaftler Prof. Dr. Hans-Jürgen Wulff ein Gutachten über "Blood Feast" zur Verfügung gestellt, das dem Film eine kulturhistorische Bedeutung zuspricht, da dieser "erste tastende Versuche unternahm, die sich verschiebende Körperwahrnehmung der Industriegesellschaften zu thematisieren" (Wulff). In einem weiteren Gutachten legt der Münchner Medienanwalt Holger von Hartlieb dar, dass die im Beschlagnahmebeschluss genannten, inkriminierenden Szenen des Films keineswegs der aktuellen Gesetzeslage widersprechen - der Film mithin zu Unrecht verboten worden sei.

Medialog e.V. will durch die Bundestagspetition das Recht des Filmzuschauers stärken. "Da Filmbeschlagnahmungen nichts mit Jugendschutz zu tun haben, sondern zumeist ohnehin ab 18 Jahren freigegebenen Filme von den Gerichten verboten werden", so Pierre Kretschmer, der Vorstandsvorsitzende von Medialog, "ließe sich diese Praxis auch als 'Erwachsenenschutz' bezeichnen." Dies stünde aber, so Kretschmer weiter, einem in der Mediengesellschaft unumgänglichen selbstbestimmten und aufgeklärten Umgang mit Film und Gewaltdarstellung diametral entgegen. Der im Herbst 2003 gegründete Verein, der sich der Förderung von Medienkompetenz verschrieben hat, kritisiert gerichtliche Medienverbote, weil diese eine breite Diskussion von Inhalten und Darstellungen verunmöglichen und dem Mediennutzer damit grundsätzlich die diesbezügliche Mündigkeit absprechen.

Im Vorfeld der Petition hatte Medialog im Internet, bei Filmfestivals, in Videotheken und auf Sammlerbörsen Unterschriften gesammelt, das Verbot des Films "Blood Feast" öffentlich kritisiert und nationale wie internationale Pressestimmen dazu gesammelt. Die gesammelten Unterlagen - ein insgesamt 56-seitiges Dossier - werden dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages heute übergeben.


Offline JasonXtreme

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    Das haben wir doch schon woanders, oder? Und was ist Blood Feast Teil 3???
    Einmal dachte ich ich hätte unrecht... aber ich hatte mich geirrt.


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    Offline Sing-Lung

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      Zitat von: "JasonXtreme"
      Das haben wir doch schon woanders, oder? Und was ist Blood Feast Teil 3???


      Genau! Nämlich hier: http://www.horror-forum.de/forum/viewtopic.php?t=4809

      Und es betrifft den ersten Teil! (Gibts überhaupt Fortsetzungen?)

      Deshalb: Closed!


      Offline Bloodsurfer

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        Zitat von: "Sing-Lung"
        Und es betrifft den ersten Teil! (Gibts überhaupt Fortsetzungen?)

        Es gibt einen zweiten Teil (noch recht neu), aber noch keinen dritten.


        Offline nemesis

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          Nur kurz meine 5 Cent: Da in dem Artikel nur von "Blood Feast" die Rede ist, vermute ich, dass dem Artikel bereits zwei vorangingen, deswegen wohl das "Teil III".