WIr hatten sowas auch mal. Mein letzter Stand ist das sofern die Sparbücher nicht auf deinen Opa laufen, auch nicht berechnet werden können. Egal wer sie eröffnet oder dort eigezahlt hat.
Der Staat bzw. der Prüfer kann euch für sowas nicht belangen, Ausnahme: es besteht begründeter Verdacht das diese Sparbücher eben zum wegschaffen des Geldes oder wegen Steuerbetrug o.ä. angelegt worden. Nur wäre das dann ja so oder so Geld was man Ihm/euch zwar wegnehmen würde aber da es ja in dem Fall illegal wäre, kann es so auch nicht 1:1 angerechnet werden.
Hoffe das klingt nachvollziehbar und hilft.
Falls nicht einfach PM!
schreib mit deinem Mund nicht voreilig Schecks aus die dein Arsch nicht einlösen kann!
Ich bin nicht dick, ich bin fluffig...
Ich bin nicht zickig, Ich bin emotionsflexibel ... du Arsch!