Die neue RIESIGE Assoziationskette

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lebenslänglich
Jede Leiche muss bei der Beförderung auf Straßen und Wegen von einer zuverlässigen Person begleitet werden.
(§ 11 LeichenVO)



Narbe
Jede Leiche muss bei der Beförderung auf Straßen und Wegen von einer zuverlässigen Person begleitet werden.
(§ 11 LeichenVO)