Hier der Entwurf zum neuen 131! Wenn mein "Freund" beckstein das durchkriegt - sind wir ALLE gefährdet. Sebst das Spielen von Resident Evil (Töten von menschenähnlichen Wesen) wird dann mit FREIHEITSSTRAFE von einem Jahr belegt.. denn man muß es ja vorher kaufen...
Da steht drinnern "wer es bezieht" - das heißt der Konsument! Tja - Freiheit war gestern!
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hat gegenüber SPIEGEL Online "Arbeitshypothesen" zu einem Verbot der immer wieder in die Kritik geratenen "Killerspiele" vorgelegt. Sein Entwurf, den er ausdrücklich als Diskussionsgrundlage verstanden wissen will, sieht eine Änderung des § 131 im Strafgesetzbuch vor, nach der eine bessere Anwendbarkeit auf Videospiele gegeben sei.
Becksteins Ansicht nach sei der Paragraph zu undeutlich formuliert. Dem Entwurf des Bayern zufolge müsse er in der Art umformuliert werden, dass er sich auch konkret auf virtuelle Szenarien anwenden ließe. Sein Entwurf sieht etwa folgenden neuen Wortlaut vor: "Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft." Das Ganze soll im Rahmen des Bundes diskutiert werden. Beckstein sieht die Vorlage eines konkreten Gesetzesentwurfs jedoch bereits für Januar 2007 vor.
Politiker der Grünen, der SPD, der FDP und der Linken äußerten sich zu diesem Vorwurf ablehnend. Monika Griefahn (Fraktionsarbeitsgruppe Kultur und Medien, SPD) äußerte dem Magazin SPIEGEL gegenüber, dass der gegenwärtige Paragraph 131 bereits alles abdecke und ausreichend sei. Unterstützung erhält Beckstein hingegen von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann, der durch ein Verbot von "Killerspielen" laut Berliner Zeitung "ein Zeichen setzen" will und diesen Kurs bereits seit längerem verfolgt.
Quelle: Spiegel online.de