Betrug? Anzeige?

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Offline wishmaster

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    Kurze Frage an die Juristen und Vollblut-Ebayer unter euch!

    Folgende Sitouation: Mein Freund hat sich ein Handy ersteigert. Marke und Modell sind unwichtig. Die Beschreibung preist das gerät als neu an.
    Mein Freund bekommt den Zuschlag bei etwas über 20 €. Der Kaufpreis wird per PaPal bezahlt, die Ware kommt. Doch nach dem Einlegen der Karte kommt die Meldung NCK (Netlock = SImlock Sperre). Kontakt mit dem Verkäufer zeigt das das Handy nur mit Vodafone & Debitel karten läufz (aussage per Mail). Das stand aber nicht in der Beschreibung. Ich habe das Gerät auch mit meiner Debitel karte probiert aber fehlanzeige. Läuft also wohl nur mit Vodafone Karten und ist somit unbrauchbar. Nachdem mein Freund den Verkäufer nochmal angemailt hat, bezüglich des Sim Lock Codes oder Rückgabe hat der seinen Account gelöscht.
    Mein Freund ist wie Ihr euch denken könnt sauer und will Anzeige erstatten. Die Frage ist jetzt:

    Hat eine Betrugsanzeige Aussicht auf Erfolg bzw. ist es ein Betrug oder was? Was wären weitere empfehlenswerte Schritt? Mein Freund hat vorsichtshalber schon mal die Auktion ausgedruckt (sprich Artikelbeschreibung udn Bild) sowie die Kommunikation mit dem verkäufer. Die Versandverpackung mit Absender ist auch noch vorhanden. Das gerät ist (unvermeidlicher Weise) natürlich ungebraucht!

    Was würdet ihr raten bzw. empfehlen. Ich will natürlich keine Rechtsberatung und verlange nichts verbindliches, aber vielleicht kennt ja einer die rechtliche Lage und kann Tipps & Hilfen geben.

    P.S: Srry für die Tippfehler (blöde laptop Tastatur) aber Ich hoffe die Sitouation ist trotzdem nachvollziehbar!
    schreib mit deinem Mund nicht voreilig Schecks aus die dein Arsch nicht einlösen kann!

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    Offline Ash

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      Also natürlich kann er das Geld zurückerstatten und den Kauf für Ungültig erklären. Wenn in der Beschreibung nicht stand, dass das Handy nicht simlockfrei ist, wird er sein Geld durchaus wiederbekommen (wenn denn der Verkäufer liquide ist). Sowas muss auf jeden Fall in der Beschreibung stehn.



      Offline wishmaster

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        Zitat von: "Ash"
        Also natürlich kann er das Geld zurückerstatten und den Kauf für Ungültig erklären. Wenn in der Beschreibung nicht stand, dass das Handy nicht simlockfrei ist, wird er sein Geld durchaus wiederbekommen (wenn denn der Verkäufer liquide ist). Sowas muss auf jeden Fall in der Beschreibung stehn.


        Das selbe denke ich auch, aber bedingt dadurch das der Mensch seinen Account dicht gemacht hat, wird sich Ebay dafür nicht interessiren.
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        Offline Ash

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          Ja das ist immer mies aber ne Anzeige bei der Polizei lohnt immer und kostet ja ausser Zeit nichts, auch wenn sowas ewig dauert. Ich zeige Ebaybetrüger immer knallhart an, egal wie der Warenwert ist, musst ich schon einige Male machen. Die Adresse von dem Typen hat er ja, sowie Kontodaten. Dann muss er noch den Artikel ausdrucken, samt Kaufdatum, Beschreibung etc. und die Anzeige ist perfekt. Noch eine mail zur Androhung einer Anzeige bei der Polizei und wenn das nichts hilft, die Drohung wahr machen.



          Ich würde auch Anzeige erstatten - ob es tatsächlich ein Betrug ist, dürfen dann andere beurteilen.

          Bei einigen Ebay-Abzockern hilft auch die Ankündigung, man werde die Staatsanwaltschaft einschalten (da kann man seine Anzeige nämlich auch loswerden - bei 20 EUR Schaden aber nicht unbedingt empfehlenswert ;) ).

          Bei solchen Leuten bleibt man leider oft auf seinem Schaden sitzen, da die in den seltensten Fällen das Geld freiwillig rausrücken und die Kosten für Zwangsmaßnahmen den Schaden meist übersteigen oder der Typ schlicht und einfach pleite ist.
          Jede Leiche muss bei der Beförderung auf Straßen und Wegen von einer zuverlässigen Person begleitet werden.
          (§ 11 LeichenVO)


          Offline wishmaster

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            Auf jeden fall schon mal danke für die Tipps. Der Verkäufer hat alle Schotten dicht gemacht, Mails kommen nicht an. Ich denke jetzt ist der einzige Weg (leider) wirklich ne Anzeige!
            Allerdings bei Zwangsmaßnahmen hörts auf. Diese Kosten zu investieren ist bei dem wearenwert utopisch. Mal sehen was die Polizei sagt.
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            Offline Elena Marcos

            • a.k.a. Dirk
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              • Come on in ... hahahahahahahahahah
                • Show only replies by Elena Marcos
              Wie sieht es denn mit den Mails von Ebay aus "Sie haben folrgenden Artikel gekauft..." ? Unten stehen immer Namen und Adressen der Leute - einfach ins Telefonbuch schauen und anrufen... wirkt auch manchmals Wunder...

              "Wir laufen keinen Trends hinterher, wir SETZEN welche!"


              Offline wishmaster

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                Zitat von: "Elena Marcos"
                Wie sieht es denn mit den Mails von Ebay aus "Sie haben folrgenden Artikel gekauft..." ? Unten stehen immer Namen und Adressen der Leute - einfach ins Telefonbuch schauen und anrufen... wirkt auch manchmals Wunder...


                Darüber sollte man mal nachdenken(!), danke!!!
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                Vielleicht würde zunächst auch eine öffentliche Rechtsberatung helfen.
                Evtl. ist es kein Sachmangel als solcher, sondern einfach eine
                Eigenschaft, die nicht der Verkäufer verursacht hat, sondern das Gerät  
                mit sich bringt. Ob dem verläufer egal war, ob ihr das wusstet oder nicht,
                und das nicht erwähnt hat, um die Zahl der potenziellen Bieter möglichst
                hoch zu halten, wäre dann eher eine soziale Frage.

                Wie z.B bei Festplatten, wo ein GB neuerdings nicht mehr 1024 MB sind,
                sondern nur noch 1000. Kein Sachmangel als solcher, auch wenn man
                sich zurecht betrogen fühlen könnte.

                Oder eine DVD, die jemand versucht mit dem CD Laufwerk abzuspielen.
                Unwissenheit des Käufers sind nicht immer auf Sachmängel der Ware
                oder Beschreibung.

                Soweit ich weiß, bieten die Hersteller oder Vertragsfirmen oft Freischaltcodes an. Pech wäre dann, wenn das Händy noch bei irgendjemandem in einem Vertrag läuft...?
                [size=18]LIESMICH[/size]
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                Offline ap

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                    • Show only replies by ap
                  Also, ich hab ja letztes Jahr ein wenig in nem DEBITEL-Shop gearbeitet und glaube mich da noch ein wenig mit auszukennen...  ;)

                  Zitat von: "mucke"

                  Soweit ich weiß, bieten die Hersteller oder Vertragsfirmen oft Freischaltcodes an. Pech wäre dann, wenn das Händy noch bei irgendjemandem in einem Vertrag läuft...?


                  Vertragshandys haben Keinen Simlock, Simlock gibts nur bei Prepaid-Handys. Und @Wishmaster: Den SIMlock kann man 2 Jahre nach dem Kauf des Handys Kostenlos Freischalten/Entfehrnen lassen !! Sollte das Handy nochkeine 2 Jahre alt sein, ok, dann kostete das bei Debitel immer so um die 100,- Euro, das kam aber auch immer auf den Netzbetreiber an, glaube mich erinnern zu können das D1 und D2 da verschiedenen Preise hatten.
                   :arrow: Geh in einen debitel- oder D2-Shop und erkundige dich da, da kann man dir vielleicht schnell und kostenlos weiterhelfen, das ist immer noch zeitsparender als ne Anzeige!

                  Allerdings hätte das der Verkäufer wirklich in der Artikelbeschreibung angeben müssen.


                  Zitat von: "ap"

                  Vertragshandys haben Keinen Simlock, Simlock gibts nur bei Prepaid-Handys.

                  Ah, ok!  :)
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                  Offline wishmaster

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                    Also der Verkäufer steht leider nicht im Telefonbuch. Also scheidet das aus. Er hatte in der Artikelbeschreibung nicht gesagt das es geblockt ist aber über den mailkontakt hat er klar gesagt das das handy nur mit D2 & debitel (zumindest das ist ja auch falsch) läuft. Also wusste er es und hat es verschwiegen. Also Unwissenheit ist auf keinen Fall im Spiel.

                    @ ap, Handy ist neu kostenlos entsperren also erst in 24 Monaten möglich, Entsperrung D2 Vodafone kost. um die 100 ¤.

                    habe grade noch mal mit einem Studierten bekannten meiner Mutter gesprochen, der sagt auch aufgrund der Sachlage ist es ein bewusst (zwecks Umsatzsteigerung) verschwiegener Mangel.
                    Er hat ebenfalls zu einer Anzeige geraten da das vorerst die günstigste Möglichkeit ist. Von einem Anwalt hat er vorerst abgeraten!
                    (eigentlich ironie!)
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                    Offline wishmaster

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                      So da la. Anzeige ist erstattet. Der Polizist sagte uns auch das die Polizei nur an dem Delikt selbst interessiert ist, was nun mit dem handy passiert ist denen egal. Aber mehr wollten wir ja auch nicht. Gestohlen ist das Ding zumindest nicht.
                      In der Hoffnung das der Typ jetzt mal zur Vernunft kommt, wenn er bei der Polizei vernommen wird bleibt jetzt nur warten.
                      Nochmals vielen Dank für die Hilfen!
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