..auch ma kurz

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Herzliches hallo von weiblicher Seite!  ;)
Jede Leiche muss bei der Beförderung auf Straßen und Wegen von einer zuverlässigen Person begleitet werden.
(§ 11 LeichenVO)


nope!  ;)   :)
Jede Leiche muss bei der Beförderung auf Straßen und Wegen von einer zuverlässigen Person begleitet werden.
(§ 11 LeichenVO)