Das Ding ist doch in einem Schaukasten zu Deko Zwecken. Andere Leute hängen sich Schwerter oder sowas in die Bude. Gibst da nicht Ausnahmen ?
Ne, das ist ja gerade das Problem auf das ich hinweisen will.
Das Ding ist ein "verbotener Gegenstand". Da ist schon der reine Besitz verboten. Du musst nicht mal der Eigentümer sein.
Das hat nix mit einem Führungsverbot bei öffentlichen Veranstalltungen, oder dergleichen zu tun.
Schwerter sind im Privatbesitz erlaubt, aber Balisongs definitiv nicht.
(Siehe Waffenliste oben)
Da kann man über Sinn und Unsinn endlos diskutieren, da kennen die Behörden und auch das BKA keinen Verhandlungsspielraum.
Im messerforum.net hatten damals auch ein paar Sammler versucht für ein Sammlerstück eine Sondergenehmigung beim BKA einzuholen. Auch argumentiert mit, liegt nur in Vitrine, Wert über tausend Euros, kulturhistorisch wertvoll, etc... Nix, nada.
Es ist rein logisch gesehen vollkommen bekloppt, aber mit den Dinger kannst du dir echt üblen Ärger einhandeln.
Vor allem wenn du wie hier öffentlich den Besitz zugibst.
Siehe auch:
WaffG §52(3): "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
entgegen § 2 Abs. [...] 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. [...] 1.4.2 bis 1.4.4 [...], einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt"
(§2(3) = verbotene Waffen, Anl. 2 AS 1 Nr. 1.4.3 = Butterflies)
Dazu noch ein Eintrag im Führungszeugnis wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Braucht man nicht wirklich, oder?
Ich halte das auch für völlig am Ziel vorbei und mit Kanonen auf Spatzen geschossen, aber vielen ist echt nicht klar was du dir da einhandeln kannst. Und genau das wollte ich eigentlich nur mitteilen.
Mit den gesetzlichen Regelungen habe ich mich ja schon häufiger auseinandergesetzt, da ich ja in kleinem Stil auch schöne Messer sammle.