Beyond Hollywood - das Filmsyndikat
Allgemein => Smalltalk => Thema gestartet von: Ketzer am 06. Februar 2008, 14:38:57
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vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat connections.
Es geht um das Thema Einstellung:
der BR hat ja eine Woche Zeit sich zu erklären, sprich bspw. abzulehnen.
Wenn der BR auf seiner Sitzung allerdings der Einstellung zustimmt, müßte doch die Woche
obsolet sein, oder? Er kann sich also nicht mehr auf 1 Woche Frist berufen oder?
Das Betriebsverfassungsgesetz sagt da nichts aus.
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Ich zitiere mal von hier:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung25991.html#
Wichtiger Hinweis!
In Eilfällen besteht für Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, die Einstellung des neuen Mitarbeiters bereits vor Äußerung des Betriebsrats als vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 BetrVG durchzuführen. Das gilt auch dann, wenn Ihr Betriebsrat die Zustimmung verweigert hat oder die 1-Wochen-Frist noch nicht abgelaufen ist.
War übrigens der erste Treffer bei google ;)
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der 100 ist mir bekannt, da reichen 3 Tage.
Nein, es geht mir darum, wenn die Einstellung eingereicht wurde, der BR tagt und an diesem Tag
in seiner Versammlung der Maßnahme zustimmt, dann müßte die Einstellung doch "rechtskräftig" sein und nicht erst 1 Woche später. Er hat ja bereits ja gesagt.
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Tja, genau in diesem Punkt schweigen sich irgendwie alle Quellen aus... :neutral:
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siehste :D
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Wenn sich BR geäußert hat ist das Beteiligungsverfahren erledigt.
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dazu gibt es aber wahrscheinlich keinen § oder?
Das ist dann einfach die Schlußfolgerung aus dem Sachverhalt, dass er max. 1 Woche sich erklären kann.
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Die Woche steht auf jeden Fall irgendwo - muss ich unseren BR löchern. Reicht dir das feedback bis Freitag?
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na klar.
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So, also: Betriebsverfassungsgesetzt, § 39
Falls das nicht ausreicht - musst du noch mal posten.
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muß mir den 39 mal ansehen, Danke!