Wenn ich mich recht erinnere, war Teil 1 doch auch beschlagnahmt. Aber Turbine hat das in diesem 4jährigen Verfahren geschafft, den Film von diesem Makel zu befreien und im Anschluß ganz normal mit ner FSK 18 in Deutschland zu veröffentlichen.
Also ist es anscheinend rechtlich schon möglich, dagegen vorzugehen.