Hamburg 04.12.04

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Offline AndreMASTER

  • FSK-Heinz
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    Zitat von: "JasonXtreme"
    Zitat von: "MichaelMyers"
    Ja klar hast recht!!! Sorry werde sowas in zukunft per pn klären!

    Tut mir leid kommt nicht wieder vor!

    Nein werde nation natürlich nicht fragen ob er mir filme mitbringt und alle filme aus meiner sammlung die fsk16 oder fsk18 sind werde ich sofort verbrennen!!! Ok bleibt zwar nicht mehr viel übrig aber was solls so sind die gesetzte!!!


    Jetzt mal ehrlich darf ich die filme eigentlich besitzten oder mache ich mich sogar strafbar? Wie ist es mit beschlagnahmten filmen wird sowas strafrechtlich verfolgt? Wenn man sie vor der beschlagnahmung gekauft hat nicht aber danach?


    Greatz Marc


    Da Du nicht 18 bist, darfst Du weder Filme ab 18 noch beschlagnahmte besitzen oder anschauen.



    Das ist so nicht richtig, man darf selbst als Minderjähriger die Filme besitzen als auch anschauen. Eltern dürfen ihren Kindern auch indizierte Filme kaufen, ist kein Problem dahinter, es muss halt nur dafür gesorgt werden, dass die Kinder keinen Schaden tragen. Von einem 15-Jähriger kann man z.B. schon erwarten, dass dieser durch Braindead nicht zu einem Psycho mutiert, aber würde man seiner 9-jährigen Tochter Guinea Pig 2 vorführen, ist davon auszugehen, dass es ihrer Psyche nicht gut tun wird.

    Der Jugendschutz ist immer noch primär Sache der Eltern, der Staat liefert nur "Hinweise".



    Offline AndreMASTER

    • FSK-Heinz
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      Sagen wir es mal so: Ich bin noch auf nichts gestoßen, was dies widerlegt!



      Stell dir mal vor, du würdest als 14-Jähriger eine Anzeige bekommen, weil du dir im Fernsehen um 23 Uhr Nightmare on Elm Street angeschaut hast. Würde das etwa Sinn ergeben?



      Offline AndreMASTER

      • FSK-Heinz
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        Zitat von: "JasonXtreme"
        Nein, würde es logisch nicht. Dann wären aber alle Diskussionen über die Killer-Spiele an die die Kids so leicht rankommen auf die Eltern abzuwälzen und nicht auch Verbote oder höhere freigaben ect.


        Das ist ja eben der Punkt! Der Staat meint, dass Eltern ihren Kindern zu viele Freiheiten lassen und sich nicht mit dem auseinander setzen, was sie ihnen da eigentlich erlauben. Teilweise wissen Eltern ja nicht was ihre Kinder tun, deswegen greift da der Staat ein, damit die Jugend geschützt wird. Wenn die Eltern jedoch Bescheid wissen und auch ihr "OK" zu Filmen ab 16/18 geben, dann dürfen die Jugendlichen unbedenkt reinhauen. Schließlich ist es ja nicht 100%ig wissenschaftlich erwiesen, dass Jugendliche aufgrund von Filmen psychischen Schaden nehmen.

        Anders ist es bei Alkohol und Zigaretten!



        Zitat von: "JasonXtreme"
        Ich meine mir ist es ja egal, aber dann braucht sich doch keine Sau mehr an die freigaben zu halten. Ich schick als 15-jähriger meine Oma hin, die weiß eh nix von freigaben und schwups hab ich den Film/Spiel.



        Doch, die Eltern, denen die Erziehung der Kinder am Herzen liegt. Die FSK hilft doch den Eltern und erleichtert ihnen die Entscheidung, es ist jedoch Sache der Auslegung dieser Hilfe. Meine Eltern haben mir zum Beispiel mit 6 Jahren erlaubt Filme ab 12 zu sehen. So etwa mit 10 durfte ich dann auch mal "ernstere" Filme gucken. Mit 12 war ich bereit für "minderschwere" Fälle wie z.B. die Rambo-Filme und mit 14 hatte ich dann vollkommene Freiheit!



        Zitat von: "JasonXtreme"
        Ich schick als 15-jähriger meine Oma hin, die weiß eh nix von freigaben und schwups hab ich den Film/Spiel.


        Da würde sich deine Oma strafbar machen, denn sie ist nicht aufgeklärt darüber. Weiß sie, dass der Film ab 18 ist und weiß sie, dass deine Eltern es dir erlauben, dann ist es OK.



        Offline AndreMASTER

        • FSK-Heinz
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          Zitat von: "Seth Gecko"
          Andre, da muss ich dir klar Wiedersprechen. Wenn Eltern ihren Kindern ein Film zugänglich machen, der nicht für ihr Alter freigegeben ist, verletzten die Eltern ihre Aufsichtspflicht und das ist Strafbar, welche weiteren Konsequenzen sich daraus ergeben, kann ich nicht sagen.

          Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder ungeeignete Filme nicht besitzten. Dass sieht der Erziehungsauftrag vor, den mal als Eltern hat. Im Extrem Fall kann deswegen Eltern sicherlich das Sorgerecht enzogen werden.



          Ja, im Extremfall, sprich wenn man bewusst einem 6-Jährigen einen beschlagnahmten Film kauft. In minderschweren Fällen, sprich wenn die Eltern ihrem (inzwischen fast erwachsenen und auch psychisch komplett labilen) Kind erlauben Filme ab 18 zu sehen, dann wird der Staat dies nicht verfolgen.



          Offline AndreMASTER

          • FSK-Heinz
              • Show all replies
            Theoretisch, rein rechtlich, alles Schmarrn!

            Fakt ist einfach, wenn die Eltern ihr OK geben und es auch keinen Extremfall darstellt, dann wird es vom Staat nicht verfolgt und das ist, wenn man genauer darüber nachdenkt, ja auch nichts weiter als eine Erlaubnis für die Eltern ihren Kindern Filme die nicht für ihre Altersklasse geeignet sind, erlauben anzuschauen.


            Erinnert ihr euch noch an die runterscrollende Texttafel bei Videokassetten aus den 80ern? Da wird ja auch gesagt, dass die Eltern sich zusammen mit ihren Kindern über Altersfreigaben und ihren Sinn bzw. Sinnlosigkeit unterhalten sollen!