Abschaffung der Privatkopie

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Offline nemesis

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    Ist jetzt auch schon eine ganze Ecke her, aber was die GEMA und die DVD-Rohlinge angeht:

    Zitat von: gema.de
    Die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben mit dem Informationskreis AufnahmeMedien (IM) eine einvernehmliche Regelung über die Zahlung von Urhebervergütungen für DVDs der Systeme DVD-R/RW, DVD+R/RW und DVD-RAM Disk mit einer nominellen Speicherkapazität von 4,7 GB getroffen. Die Speicherkapazität von 4,7 GB entspricht einer Videoaufnahmekapazität von 120 Minuten.

    Die angemessene Vergütung für vorgenannte DVD-Produkte zur Abgeltung aller Vergütungsansprüche nach § 54 UrhG beträgt gemäß Anlage zu § 54 d UrhG 0,087 EUR je Spielstunde, also EUR 0,174 je Stück.

    Zur Abgeltung der Vergütungsansprüche nach § 54 UrhG für Data-CD-Rs/RWs (CD-Rohlinge) wurde die seit dem Jahr 2000 bestehende Vereinbarung verlängert. Danach sind Auskünfte über die Gesamtanzahl der in Deutschland veräußerten oder in Verkehr gebrachten Data-CD-Rs und Data-CD-RWs zu erteilen und hiervon ein Anteil von 30 % nach den Regeln des Vergütungssystems von § 54 UrhG zu vergüten. Die Vergütung beträgt ab dem 01.01.2003 EUR 0,072 je Spielstunde.

    Vorstehende Regelungen und Vergütungssätze wird die ZPÜ ab dem 01.01.2003 im Zuge der Gleichbehandlung auch auf alle ihr bekannten und noch bekannt werdenden Firmen, die nicht dem IM angehören, zur Anwendung bringen und den Tarif im Bundesanzeiger veröffentlichen.

    Somit latzt man bei einer 25er-Spindel allein schon € 4,35 an "Urhebervergütung", was +/- etwa ein Drittel des Spindelpreises wäre. Prost Mahlzeit.