Hamburg 04.12.04

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Offline Seth Gecko

  • Die Großen Alten
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    Andre, da muss ich dir klar Wiedersprechen. Wenn Eltern ihren Kindern ein Film zugänglich machen, der nicht für ihr Alter freigegeben ist, verletzten die Eltern ihre Aufsichtspflicht und das ist Strafbar, welche weiteren Konsequenzen sich daraus ergeben, kann ich nicht sagen.

    Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder ungeeignete Filme nicht besitzten. Dass sieht der Erziehungsauftrag vor, den mal als Eltern hat. Im Extrem Fall kann deswegen Eltern sicherlich das Sorgerecht enzogen werden.


    Offline Seth Gecko

    • Die Großen Alten
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      Die Freigaben der FSK sind keine Empfehlungen sondern verbindliche Freigaben, die im Gesetz verankert sind.

      Durch das neue Jungendschutzgesetz haben die Eltern die Freiheit, bei Filmen die ab 12 sind und mit begleitung der Eltern ab 6, selbt zu entscheiden, ob der Film für ihre Kinder geeignet ist. Ansonsten müssen sie sich an die Freigaben der FSK halten.


      Offline Seth Gecko

      • Die Großen Alten
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        Zitat von: "AndreMASTER"


        Ja, im Extremfall, sprich wenn man bewusst einem 6-Jährigen einen beschlagnahmten Film kauft. In minderschweren Fällen, sprich wenn die Eltern ihrem (inzwischen fast erwachsenen und auch psychisch komplett labilen) Kind erlauben Filme ab 18 zu sehen, dann wird der Staat dies nicht verfolgen.



        Ok, bei so einem Fall hätte es sicherlich keine Konsequenzen. Aber rein von der Gesetzeslage wäre es strafbar, selbt wenn ich meinen Kind, dass morgen 18 wird, einen Film ab 18 kaufen würde. Es hätte keine rechtlichen Folgen, ist aber verboten. Minderjährige sind Schutzbefohlene der Eltern.

        Haben wir keinen Juristen in unseren Reihen  ;)