Hallo!
Zunächst einmal danke für eure Tips.
zu Ketzer: Das Runterladen als Emulator-Version ist nicht notwendig. Wie gesagt, habe ja auch die PC-Fassung...kommt also auf das selbe raus.
Den Aufsatz den du meinst ist bestimmt das "Action Replay Modul".
zu den anderen: Ich habe im Internet gelesen, dass zwar alle Teile indiziert sind aber nicht alle beschlagnahmt. Die SNES-Fassung von Mortal Kombat 1 beispielsweise soll laut Internet nicht verboten worden sein. Warum auch? "SuperMarioLand" ist brutaler
MfG
der Kapo des Westflügels