27.01.2012 Düsseldorf (0)
Empfänger brauchte einen Arzt
Porno-Mail ist Dienstunfall
Weil er eine Mail mit grausigen Pornobildern öffnete, erlitt ein Polizist einen Dienstunfall
Wer am Arbeitsplatz eine E-Mail mit pornografischem Inhalt öffnet, kann damit Opfer eines Dienstunfalls werden. So hat es jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Verhandelt wurde der Fall eines Polizisten, der von einem Kollegen während der Arbeitszeit eine Mail mit pornografischem Anhang geschickt bekam. Darin waren Fotos einer nackten, misshandelten Frau zu sehen.
Der Empfänger dieser Schreckensmail brauchte ärztliche Hilfe und machte deshalb bei seinem Arbeitgeber einen Dienstunfall geltend. Denn wegen des grausigen Anblicks sei er psychisch erkrankt. Weil der Dienstherr die Anerkennung ablehnte zog der Polizist vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied zugunsten des Mail-Opfers, da durch die E-Mail „ein plötzliches, auf äußerer Einwirkung beruhendes, in zeitlicher und örtlicher Hinsicht bestimmbares Ereignis in Ausübung des Dienstes eingetreten sei” könne ein Dienstunfall vorliegen.
Autor: Christa Latta
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/altoetting/ueberregionales/Porno-Mail-ist-Dienstunfall;art5572,91145