Bei deinem letzten Satz bin ich bei dir, Greg! Aber in D ist ja schon ein Asylant kriminell der seinen Asyl-Bezirk verlässt. Vergewaltiger, Mörder oder Schläger abzuschieben hätte ich auch null Bedenken.
das kann ja sein, aber ist das jetzt ein Fall wo Trump sojemanden abschieden will!? Ich weiß es nicht, drum mache ich das jetzt mal nicht zu einem Diskussionsgegenstand. Davon steht nichts in dem Artikel und passiert ist es auch noch nicht.
Und wenn jemand seinen Asylbezirk nicht verlassen darf weil Gesetze das unterbinden, ja dann macht ihn das zu einem "Kriminellen" in formaler Sache der Dinge. Wie schlimm das ist und ob das wiederum eine Abschiebung gerechtfertigt bewerte ich hiermit jetzt nicht. Deshalb meine ich ja dass man das in Relation, also im Verhältnis zur Sache sehen und bewerten muss.
Das bezieht sich jetzt auch ganz klar auf den Artikel weiter oben, denn ich sehe hier erstmal nichts Verwerfliches, was nicht heißen muss dass es das nicht werden kann. Aber allein daraus (aus dem Artikel) jetzt schon schwere Fehler abzuleiten, obwohl hier nichts von z.B. Asylanten welche den Bezirk verlassen steht, finde ich falsch.