Ich rege mich gerade wieder tierisch über unsere Justiz auf... der aktuelle Fall der soeben vor dem Gericht in Würzburg beendet wurde samt Urteil. Persönlich bin ich zumindest dahingehend involviert, dass der Sohn meines Kollegen hier direkt beteiligt war als Mitinsasse des Wagens. Es geht darum, dass vor knapp zwei Jahren eine 20-jährige mit ihrem Freund nachts um drei auf der Landstraße heimlief - er einige Meter hinter ihr am Straßenrand. In Eisenheim war Weinfest und der Hauptangeklagte mit drei Kumpels schlief besoffen im Auto - plötzlich wacht er auf, startet den Wagen, beschädigt beim Losfahren noch einen Pofsten und ein paar Autos - schürt mit 80 auf besagter Landstraße und erwischt das Mädel mit VOLLER Fahrt ungebremst - die wird auf die Frontscheibe gedonnert und fliegt 15 m in den Acker, verstirbt eine Woche später an den schwersten Verletzungen. Es gibt keine Bremsspuren, der Freund sah keine Bremslichter... der Typ fuhr weiter, die drei anderen stiegen aus und hauten ab (nach Hause) - er selbst pflügte in den Graben und wurde von der Feuerwehr dann im Fahrersitz sitzend vorgefunden, angeschnallt. Er weiß angeblich von nichts, die anderen drei sagten aus er sei gefahren, nachdem sie vorher meinten es sei nichts passiert sie wissen von nichts.
Heute und gestern war Verhandlung: Strafe für den Haupttäter 5000 Euro Geldstrafe - die drei anderen zwischen 1000 und 2000 Euro!???????????????????????????? Er hatte 3,2 Promille sei starker Alkoholiker und Depressiv, alle hatten schon wegen Alk den Lappen weg... ein Schlag ins Gesicht für die Hinterbliebenen in meinen Augen!
Und dann noch das hier - bei dem ich mir echt wünsche die würden so einen mal mit mir in einen Raum sperren, ich würd den ohne Hilfsmittel lebendig häuten, ich kann nicht sagen wie sehr ich koche wenn ich sowas lese
https://www.infranken.de/regional/nuernberg/hersbruck-mann-misshandelt-jahrelang-seine-stiefkinder-prozess-enthuellt-grausame-qualen;art88523,4436119Wie man zu diesem Urteil kommt... naja ich sags mal so: Sperrt den Richter gleich dazu