Und weil es gerade so schön in die Preisdiskussion passt.
Die "Verwertungsgesellschaften" wollen auch wieder mal mitverdienen.
Verwerter fordern höhere Urheberrechtsabgaben auf externe Festplatten
Die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben die Tarife zur Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten und Handys im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Branchenverbänden – darunter beispielsweise der Informationskreis AufnahmeMedien – waren zuvor ergebnislos abgebrochen worden.
Wie im Falle von Druckern, PCs, USB-Sticks und anderen Speichermedien bereits geschehen, wollen die Verwertungsgesellschaften auch für externe Festplatten die aus dem Urheberrecht abgeleiteten Vergütungsansprüche geltend machen – und zwar rückwirkend zum Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft am 1.1.2008.
Die nun auf dem Tisch liegenden Forderungen sehen je nach Platten-Typ – unterschieden wird zwischen Multimedia-, Netzwerk- und externen Festplatten – eine Abgabe zwischen 5 und 34 Euro pro Gerät vor. Für eine USB-Platte mit weniger als einem TByte Speicherkapazität wären demnach 7 Euro Urheberrechtsabgabe zu zahlen, ab einem TByte fallen 9 Euro an. Für Festplatten mit Netzwerkanschluss sieht die ZPÜ im Kapazitätsbereich unterhalb von einem TByte lediglich 5 Euro Gebühr vor. Für Netzwerk-Festplatten ab einem TByte steigt die Abgabe hingegen um mehr als das Dreifache auf 17 Euro.
Für mobile und netzwerktaugliche Festplatten sollen die Urheberrechtsabgaben ansteigen.
Noch höher fallen die Abgaben für sogenannte Multimedia-Festplatten aus, die sich nicht nur an den PC anschließen lassen, sondern auch Fernseher oder Musikanlage als Abspielgeräte nutzen können. Für Multimedia-Festplatten, die zudem über eine integrierte TV-Empfangseinheit verfügen, wurde die Urheberrechtsabgabe auf 34 Euro festgelegt. Fehlt die Empfangseinheit sind immerhin noch 19 Euro fällig – und zwar generell unabhängig von der tatsächlichen Speicherkapazität der Multimedia-Festplatte. Entscheidend ist lediglich das Vorhandensein eines Massenspeichers, also einer Festplatte, einer SSD oder einer Kombination von beidem.
Importeure und Hersteller solcher externer Festplatten wurden von den Verwertungsgesellschaften mittlerweile auch schriftlich über ihre Zahlungsverpflichtungen informiert. Wie schon im Falle der Abgabe auf Speichermedien dürfte die endgültige Klärung der Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten allerdings erst noch auf gerichtlichem Wege angestrebt werden. Entweder durch einen Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder aber ein Gerichtsverfahren beim Oberlandesgericht München.
Auch auf die Entwicklung im Mobilfunkbereich reagiert die ZPÜ mit neuen Tarifen für Handys. Standardhandys sollen nach Angaben des Branchenverbands Bitkom mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden, Smartphones mit berührungsempfindlichem Bildschirm je nach Speicherkapazität mit einer Abgabe von 16 oder 36 Euro. Die Bitkom stellt die Urheberrechtsabgabe für Handys grundsätzlich in Frage. Auf Handys gespeicherte Inhalte seien größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant.
Einerseits darf ich nach Willen der Medien-Mafia ja gar nichts kopieren und alles wird mit einem Kopierschutz verbastelt, weil ich es aber
tun könnte bezahle ich im Hintergrund eine Abgabe für jeden Drucker, Kopierer, USB-Stick CD und DV Brenner und jetzt auch noch für Externe Festplatten und Smartphones.
Also entweder ich darf gesetzlich nichts mehr kopieren auch nicht zum privaten Gebrauch, dann zahl ich aber keine Gebühr für die Möglichkeit dass ich es könnte.
Oder ich zahl für jedes dieser Geräte Abgaben darf dann aber kopieren was und wieviel ich möchte.
Beides hingegen ist eine Frechheit.
Und da wundert man sich auch noch dass kopiert wird, bzw. das Unrechtsbewustsein kaum noch vorhanden ist wenn die Verwerterindustrie sich so schamlos die Taschen vollstopft.
Ich zahl doch beim Autokauf auch nicht gleich 300€ an Strafzettelabgaben, denn ich
könnte damit ja gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
“When I ride my bike I feel free and happy and strong. I’m liberated from the usual nonsense of day to day life. Solid, dependable, silent, my bike is my horse, my fighter jet, my island, my friend. Together we will conquer that hill and thereafter the world”