11.11.2011
"Partnerschaftliche Liebe zum Tier"
Gericht verbietet Vereinsgründung
Die Gesellschaft für "Zoophilie" wollte als Verein anerkannt werden. Keine Chance, entschied nun das Berliner Kammergericht. Denn in der Satzung machen sich die Mitglieder für "partnerschaftliche Liebe zum Tier" stark - sexueller Kontakt eingeschlossen.
Berlin - Eine Gesellschaft für die partnerschaftliche Liebe zum Tier darf kein Verein werden. Mit diesem Beschluss verwehrte das Kammergericht Berlin einer Gesellschaft für "Zoophilie" den Eintrag ins Vereinsregister.
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Zuvor hatten es die Anhänger bereits beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg versucht - und waren auch dort abgeblitzt. Der Grund ist die Satzung der Gesellschaft. Dort wird "Zoophilie" als "die partnerschaftliche Liebe zum Tier" beschrieben, "die die nach geltendem deutschen Recht erlaubten sexuellen Kontakte einschließen kann, jedoch nicht muss".
Nach Überzeugung des Amtsgerichts und nun auch des Kammergerichts verstößt diese Satzung gegen den Tierschutz und gegen das Verbot tierpornografischer Schriften. Nach Auffassung des Kammergerichts ist die beabsichtigte Vereinstätigkeit nicht auf neutrale Informationsvermittlung gerichtet, sondern als Lobbyarbeit zugunsten zoophiler Personen vorgesehen.
Sexuelle Kontakte von Menschen zu Tieren sind in Deutschland seit 1969 nicht mehr verboten. Die rechtlichen Grenzen werden durch den Tierschutz und gegebenenfalls die Rechte der Besitzer gezogen.
aar/jur
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,797278,00.html