Von Filmbörsen weiss ich auch nichts. Aber dass wir auch einen Index haben, ist mir neu. Bei uns stehen doch überall Indizierte (manchmal auch beschlagnahmte) Filme in den Läden. Mir ist das bis jetzt noch nie aufgefallen.
Lest euch das mal durch
Ist schon ein bisschen älter und sehr lang
Es hat mir damals bisschen Angst gemacht, weil ich zur gleichen Zeit Dawn of the Dead bestellt hatte ausm Ausland
Mich hats nie erwischt und ich werde deshalb immer wieder bestellen
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NICHT NUR IN DEUTSCHLAND GEHT ES SCHLIMM ZU:
> Subject: SEHR WICHTIG!!! Faschistoide Zensur in der Schweiz
>
> > Hi Florian & den Rest der Community!
> >
> > Erfreulich, dass es für Horrorfans überhaupt solch ein Forum gibt!
Weniger
> >
> > erfreulich allerdings, was die Schweizer Regierung gedenkt, wie künftig
> > mit
> > indizierten Filmen und ihren Privatbesitzern umzugehen sei...
> >
> > Im Beobachter vom 25. Mai (grosse Schweizer Zeitschrift, die sich primär
> > mit
> > Juristischem sowie Verbraucherschutz befasst) habe ich einen Artikel
> > gelesen, der mich im wahrsten Sinne des Wortes schockiert hat. Den
> > vollständigen Bericht könnt Ihr im Anschluss an diese Mail lesen!
> >
> > Um direkt zur Sache zu kommen: Im Rahmen der Revision des Strafrechts
soll
> >
> > neu auch der private Besitz von Horrorfilmen wie "Tanz der Teufel",
> > "Freitag
> > der 13." "Zombie" oder "Texas Chainsaw Massacre" unter Strafe gestellt
> > werden. Wer also künftig derartige Filme zu Hause herumliegen hat, macht
> > sich strafbar, was eine Beschlagnahme der Privatsammlung, möglicherweise
> > U-Haft sowie die Einleitung eines Strafverfahrens für den einst stolzen
> > Besitzer zur Folge hätte. Krass an der vorliegenden Sachlage ist jedoch
> > die
> > Tatsache, dass bisher selbst der private Besitz von Kinderpornos und
> > Snuff-Movies in der Schweiz NICHT STRAFBAR war. Im neuen Strafgesetzbuch
> > soll allerdings genau dies endlich berücksichtigt werden, was insofern
> > mehr
> > als begrüssenswert wäre. Nun will aber die Schweizer Regierung "Nägel
mit
> > Köpfen" machen und damit auch den privaten Besitz unser aller
> > Lieblingsfilme
> > künftig nicht anders behandeln, als wenn wir uns an Kinderpornos
vergeilen
> >
> > würden! Da kommt mir die Galle gleich stossweise hoch...
> >
> > Folglich soll jemand, der Horrorfilme liebt und den einen oder anderen
> > verbotenen Streifen in seiner Sammlung stehen hat, vor Gesetz nicht mehr
> > anders dastehen, als wenn seine Sammlung eben Kinderpornos und
> > Snuff-Movies
> > beinhalten würde. Mich kotzt das an, Ihr glaubt nicht, was ich für eine
> > Wut
> > im Bauch habe...
> >
> > Letztlich habe ich im Verlauf der letzten 15 Jahre eine stattliche
> > Horrorfilm-Sammlung aufgebaut, die ich liebevoll und mit aller Hingabe
> > zusammengetragen habe und nicht daran denke, mich von meinen Videos zu
> > trennen. Niemals!
> >
> > Die neuen Schweizer Zensur-Absichten erinnern mich nicht unwesentlich an
> > die
> > Dreissigerjahre, als es schon einmal ein Regime gab, welches
> > künstlerisches
> > Schaffen respektive "entartete Kunst" mit kruden Methoden konfiszieren
und
> >
> > vernichten liess. Was die Schweizer Zensur- Behörde hier im Schilde
führt,
> >
> > ist undifferenziert und schlichtweg faschistoid. Dass die Schweiz ein
> > heuchlerischer Scheisshaufen ist, weiss ich schon lange, aber dass
dieses
> > Land nun auch noch versucht, mittels Nazi-Methoden gegen
> > Horrorfilm-Liebhaber vorzugehen, ist eine Schande, wie sie im Buche
steht,
> >
> > ...eben nur nicht im Strafgesetzbuch.
> >
> > Am 18. Dezember 1989 sind in der Schweiz die ersten Filme verboten
worden.
> >
> > Dies geschah im Anschluss an eine Sendung des Schweizer Fernsehens, wo
> > unter
> > dem Namen "Limit" eine Diskussionssendung ausge- strahlt wurde, welche
das
> >
> > Thema "Brutalos" nicht nur behandelte, sondern es richtiggehend forciert
> > hatte. Im Rahmen dieser Sendung wurde dem TV-Publikum eine stark
> > geschnittene Version des Filmes "Die Klasse von 1984" gezeigt, welche
das
> > Studiopublikum allerdings weitgehend uncut vorgesetzt bekam. Nach dem
Film
> >
> > wurde im Studio heftig diskutiert und die Boulevard-Presse gab ihr
übriges
> >
> > dazu.
> >
> > Es folgten landesweite Razzien in den Videotheken und innerhalb
kürzester
> > Zeit waren sämtliche Filme aus ihren Auslagen verschwunden.
> > Ich weiss von einem Fall, bei dem ein Videothekar für zwei dieser Filme
> > eine
> > Busse von CHF 3000.- sowie eine mehrwöchige Knaststrafe aufgebrummt
bekam.
> >
> > Das Gesetz ging bisher also nur soweit, dass die Öffentlichkeit keinen
> > Zugriff auf "Brutalos" mehr hatte; bis heute waren Privatsammler
> > unantastbar. Genau dies soll sich jetzt aber ändern. Schliesslich sind
wir
> >
> > Horrorfans aus staatlicher Perspektive keinen Dreck besser als
> > Kinderficker
> > und Gewaltsex-Perversos; im Grunde genommen aufs Haar genau dieselben
> > Psychopathen...
> >
> > Es wird tatsächlich mit "erhöhtem Gewaltpotenzial", "Desozialisierung"
> > "Risikogruppen" und nicht zuletzt auch mit dem "Jugendschutz"
> > argumentiert,
> > was ich angesichts des nächtlichen TV-Programmes als einen herzhaften
> > Lacher
> > empfinde, der mir allerdings im Hinblick auf die geplante
Gesetzesrevision
> >
> > förmlich im Rachen stecken bleibt.
> >
> > Bevor ich den bereits erwähnten Artikel aus dem "Beobachter" anfüge,
noch
> > ein paar Webtips für alle:
> >
> > Auf
http://www.haikosfilmlexikon.de findet Ihr ein gewaltiges Archiv mit
> > unzähligen Reviews, Links und vielem mehr. Eine geniale Seite, die ich,
> > ohne
> > Werbung machen zu wollen, jedem Horror- und Splatterfan wärmstens ans
Herz
> >
> > lege.
> >
> > Auf
http://www.blutgeil.com (etwas wirr gestaltet) seid Ihr auf der
> > Homepage
> > der Macher des "Skandal-Videos" "Blutgeil", welches ebenfalls riesige
> > Wellen
> > in der rechts-konservativen Regenbogenpresse geschlagen hatte. Wenn Ihr
> > Euch
> > etwas Zeit nehmt und die Seite wirklich genau unter die Lupe nehmt,
könnt
> > Ihr lesen, was in der Schweiz mit Amateur- Filmern so alles geschehen
> > kann,
> > wenn sie Kultur schaffen, die nicht staatskonform ist. Eines vorweg:
> > Hinter
> > den Machern von "Blutgeil" verbergen sich ausgerechnet zwei Lehrer, die
> > allerdings auch enge Kontakte zur Hausbesetzer- und Autonomenszene
> > pflegen.
> > Vielleicht ist das der Grund für die ausgesprochen brutale
Vorgehensweise
> > der Polizei. Aber dies kann für die Produzenten des Filmes "Projekt
> > Fleisch"
> > (daher mein Nickname) wiederum nicht geltend gemacht werden, da diese
mit
> > der Autonomen-Szene nichts am Hut haben. Trotzdem wurde auch gegen die
> > Macher von "Projekt Fleisch" (Der Film ist für einen Amateurstreifen
> > sackstark) ein Strafverfahren eingeleitet...
> >
> > Nun aber zum Presse-Artikel, welcher letztlich auch der Auslöser für
> > dieses
> > Email und sämtliche Foren-Einträge (haikosfilmlexikon.de, splatter.de,
> > etc.)
> > war, die dort unter dem Nick "Gorehead" nachzulesen sind.
> >
> > Der untenstehende Artikel ist auch unter
http://www.beobachter.ch zu
> > lesen.
> > Falls ihr das Bedürfnis haben solltet, den Bericht "im Original" zu
lesen,
> >
> > findet Ihr ihn, indem Ihr auf der Homepage des "Beobachters" ins Archiv
> > geht, dort unter "Suche" den Begriff "brutalo" eingebt und den Link
> > "Gewaltiger Spielraum für Brutalos" anklickt. Das wirklich Interessante
> > folgt erst im letzten Abschnitt des Artikels. Und vergesst eines nicht:
> > Der
> > Bericht ist alles andere als "splatter-fan-freundlich" verfasst...
> >
> > Sollte ich überdies ein funktionierendes Passwort bekommen (Florian,
> > Arbeit
> > für Dich!), werde ich zu diesem Thema ein entsprechendes Forum
einrichten,
> >
> > wo ich dann laufend die Schweizer-Zensur-News eintragen werde.
> >
> > Nix für ungut Leute, aber ich hoffe, Ihr könnt meine geballte Wut etwas
> > verstehen.
> >
> > Es grüsst aus "Fucking Heidiland"
> >
> > Roman "Projekt Fleisch" Kellenberger
> > ______________________________________________________________________
> >
> > Beobachter 11/01
> >
> >
> > Videos: Gewaltiger Spielraum für Brutalo-Filme
> >
> > Gewaltverherrlichende, menschenverachtende Filme sind laut Gesetz
> > verboten.
> > Doch werden Videotheken und Internetshops kaum je überprüft. Die
Behörden
> > setzen auf Selbstkontrolle - was findige Händler sich
> > zunutze machen.
> >
> > Von Denise Battaglia
> >
> > Luzia G. (Name geändert) hatte den Videofilm in Deutschland bestellt.
Doch
> >
> > statt der Kassette erhielt sie eine Gerichtsvorladung. Darin wurde ihr
> > unerlaubte Einfuhr von Gewaltdarstellungen vorgeworfen. «Auf diesem Film
> > sind grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen eindringlich dargestellt,
> > die
> > die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen», steht in
> > der
> > Anklageschrift. Der Prozess vor dem Basler Strafgericht dauerte nicht
> > lange.
> > Das Urteil: 250
> > Franken Busse plus Gerichtskosten.
> >
> > Der Fall hat Seltenheitswert. Denn seit der Inkraftsetzung des so
> > genannten
> > Brutalo-Artikels im Strafgesetzbuch 1990 ist es kaum je zu
Verurteilungen
> > gekommen. So gehen trotz Verbotsliste Tag für Tag zahlreiche
> > gewaltverherrlichende Videos und auch immer mehr Digital Versatile Discs
> > (DVDs) über den Ladentisch oder werden via Internet verkauft.
> >
> > Die Polizei ist machtlos. «Wir haben schlicht nicht die Kapazität, um
> > Razzien in Videotheken durchzuführen», sagt Markus Melzl,
> > Kriminalkommissar
> > bei der Basler Staatsanwaltschaft. Es fehle auch an Personal, um
> > stundenlang
> > im Internet nach einschlägigen Angeboten zu suchen. «In der Regel werden
> > wir
> > aktiv, wenn ein Hinweis aus der Bevölkerung kommt.»
> >
> > Bestellt hatte Luzia G. den Zombiefilm «Dawn of the Dead» ("Zombie",
Anm.
> >
> > "Projekt Fleisch") vom bekannten Horrorfilmer George A. Romero. Der
> > Streifen
> > stammt aus dem Jahr 1978 und steht auf der Verbotsliste, die von der
> > Stadtpolizei Bern und dem Schweizerischen Video-Verband herausgegeben
> > wird.
> > Sie führt alle Filme auf, die in Deutschland aufgrund von
Gerichtsurteilen
> >
> > verboten worden sind. Die Liste ist
> > massgebend für die Schweizer Sittenwächter, die Verstösse gegen den
> > Brutalo-Artikel ahnden.
> >
> > Luzia G. hatte Pech, weil das Basler Zollinspektorat den Zombiefilm
> > abfing.
> > Der Kauf im Ausland war ein Fehler: Hätte Luzia G. im Internet nach
> > Schweizer DVD-Händlern Ausschau gehalten, dann wäre der Film über die
> > menschenfressenden Monster wahrscheinlich bereits nach ein paar
> > Tagen in ihrem Briefkasten gewesen - ohne strafrechtliche Folgen. Denn
der
> >
> > private Besitz eines Brutalo-Videos ist nicht strafbar. Mit Busse oder
> > Gefängnis muss nur rechnen, wer Filme, die «grausame Gewalttätigkeiten
> > gegen
> > Menschen oder Tiere eindringlich darstellen», einführt, lagert, verkauft
> > oder ausstellt.
> >
> > Doch das scheint die Händler wenig zu kümmern. Zwar macht die Polizei ab
> > und
> > zu Kontrollen in den Videotheken, doch zu Beschlagnahmungen kommt es
kaum.
> >
> > «Seit anderthalb Jahren gab es keine einzige Anzeige», sagt etwa Peter
> > Abelin, Pressesprecher der Kantonspolizei Bern. Er
> > glaubt, dass sich die meisten Händler an die Verbotsliste halten.
> >
> > Auch Fernando Perez, Geschäftsführer von Forbidden Planet GmbH in
> > Regensdorf
> > ZH, beteuert: «Wir halten uns an die Verbotsliste.» Die Polizei mache
> > sogar
> > Kontrollen, Filme seien jedoch seit der Geschäftseröffnung vor zwei
Jahren
> >
> > noch nie beschlagnahmt worden.
> >
> > Wer aber die Homepage von Perez' Internetfirma «1a-dvdshop.ch» abruft,
> > stösst auf eine Anzahl verbotener DVD-Filme. So finden Insider die
> > Gewaltorgie «The Texas Chainsaw Massacre» unter dem geänderten Namen
> > «Blutgericht in Texas». Auch die indexierten Titel «The Beyond» oder
«Tanz
> >
> > der Teufel» sind problemlos bestellbar. «Wir bieten nur geschnittene
Filme
> >
> > an oder solche, die meines Erachtens harmlos und auch ungekürzt zumutbar
> > sind», sagt Perez. Und fügt hinzu: «Was vor 20 Jahren noch Entsetzen
> > auslöste, wird doch heute im Fernsehen gezeigt.»
> >
> > Negativer Einfluss auf Junge
> > Mit der Einführung des Brutalo-Artikels wollte der Bundesrat vor allem
die
> >
> > Jugendlichen schützen. «Brutalitätsdarstellungen können das sittliche
> > Empfinden in einem unerträglichen Mass verletzen oder aber, was schwerer
> > wiegt, das Verhalten insbesondere junger Menschen in einer für sie und
die
> >
> > Gesellschaft negativen Weise beeinflussen», warnte der Bundesrat 1985 in
> > seiner Botschaft.
> >
> > Auch Daniel Süss, Dozent für Kommunikations- und Medienpsychologie an
der
> > Hochschule für Angewandte Psychologie in Zürich, erhebt den Warnfinger:
> > «Studien zu Auswirkungen von Mediengewalt belegen, dass bei gewissen
> > Risikogruppen eine Verstärkung der Gewaltbereitschaft entstehen kann.»
Zu
> > den Risikogruppen gehören laut Süss beispielsweise
> > Jugendliche, die in ihrem Alltag viel Frustration erleben, die in
> > gewaltbereiten Milieus verkehren oder selbst Opfer von Gewalt sind.
> >
> > Doch die Polizei sieht keinen Anlass für rigorosere Kontrollen: Man
könne
> > nicht wegen jedes Films, «in dem Menschenleibe aufgeschlitzt und die
> > Gedärme
> > aufgegessen werden», gleich einen Polizeieinsatz machen, sagt
> > Kriminalkommissar Markus Melzl. Ausserdem fehle den Fahndern das
> > Insiderwissen.
> >
> > Die Hilflosigkeit von Gesetzgeber und Polizei ist in den letzten Jahren
> > noch
> > gewachsen, denn die Gewaltproblematik verlagert sich immer mehr ins
> > Internet. «Die harten Sachen finden vermehrt dort statt», sagen Melzl
und
> > Abelin. Doch die Spezialeinheit des Bundesamts für
> > Polizei, die in einem Pilotprojekt verbotene Inhalte im Internet
aufspürte
> >
> > und zum Teil die entsprechenden Adressen sperren liess, hat Ende 1999
ihre
> >
> > Arbeit eingestellt - provisorisch, wie es hiess.
> >
> > Auch Besitz soll strafbar sein
> > Derweil reiben sich die Händler die Hände. Gemäss Schweizerischem
> > Video-Verband wurde letztes Jahr mit DVDs und Videokassetten ein Umsatz
> > von
> > 167 Millionen Franken erzielt. Dies entspricht einer Steigerung von 31,5
> > Prozent gegenüber dem Vorjahr und stellt laut Verband einen neuen
> > «Allzeit-Rekord» dar. Separate Zahlen für Brutalo-Filme gibt es nicht.
> >
> > Obwohl der Brutalo-Artikel nicht beachtet wird, will der Bundesrat den
> > Geltungsbereich sogar noch ausweiten: Künftig soll auch der Besitz von
> > Horror-Videos oder -DVDs unter Strafe gestellt werden. Dies zumindest
> > schlägt der Bundesrat dem Parlament vor. Ob Gesetzesverstösse auch
> > tatsächlich geahndet werden, kümmert die Bundesbehörden nicht. Folco
> > Galli,
> > Pressesprecher des Bundesamts für Justiz, meint dazu lakonisch: «Dafür
> > sind
> > die Kantone zuständig.»